Anlagevermögen

Was ist das Anlagevermögen?

Beim Anlagevermögen handelt es sich nach § 247 Absatz 2 HGB um die Gegenstände eines Unternehmens, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen. Das Anlagevermögen umfasst also diejenigen Vermögensgegenstände, die langfristig genutzt werden. Also Vermögensgegenstände, die im Unternehmen fest gebunden sind. Unter langfristig versteht man in der Regel einen Zeitraum von länger als einem Jahr.

Das Anlagevermögen in der Bilanz

In der Bilanz ist das Anlagevermögen der linken Seite, also der Aktiva Seite zuzuordnen.
Hier ist es in drei Bestandteile gegliedert:

I. Immaterielle Vermögensgegenstände
wie z.B.: Patente, Firmenwerte, Marken, Lizenzen, Rechte, etc.

II. Sachanlagen
wie z.B.: Immobilien, Grundstücke, Maschinen, Anlagen, Geschäftsausstattung, etc.

III. Finanzanlagen

wie z.B.: Kredite, Wertpapiere, Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, etc.

Gemeinsam mit dem Umlaufvermögen bildet es das Gesamtvermögen.

Abb: Das Anlagevermögen in der Bilanz

Abnutzbares Anlagevermögen vs. nicht abnutzbares Anlagevermögen

Da das Anlagevermögen langfristig genutzt und beansprucht wird, entsteht mit der Zeit eine Abnutzung. Damit ändert sich gleichzeitig auch der Wert des Vermögens. Um also eine richtige Bewertung vornehmen zu können, muss unterschieden werden:

Nicht abnutzbares Anlagevermögen

Bei dieser Art der Vermögensgegenstände entsteht keine Wertminderung durch die Abnutzung. Es handelt sich um langfristige Vermögenswerte, die nicht physisch genutzt werden, sondern ihren Wert behalten oder unter Umständen sogar an Wert gewinnen können. Hierzu zählen unter anderem Wertpapiere, Immobilien, Grundstücke, Lizenzen, Patente und Markenrechte.

Abnutzbares Anlagevermögen

Bei diesen Vermögensgegenständen ist über die Zeit eine Abnutzung bzw. Verschleiß erkennbar, sodass sie im Laufe der Zeit an Wert verlieren. Es handelt sich um Vermögenswerte, die physisch genutzt werden und daher nur eine begrenzte Nutzungsdauer haben. Dazu gehören beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge Computer oder auch Büromöbel. Diese Vermögensgegenstände müssen im Laufe der Zeit abgeschrieben werden, um den Wertverlust zu berücksichtigen.