Abschreibung

Als Abschreibung bezeichnet man die bei Anlage- oder Umlaufvermögensgegenständen auftretende Erfassung und Verrechnung von Wertminderungen.

Es kommt immer dann zu einer Abschreibung, wenn das Vermögen eines Unternehmens gemindert wird. Meistens handelt es sich dabei um betriebliche Vermögensgegenstände wie z.B. Gebäude, Maschinen oder Fuhrpark, die durch die betriebliche Verwendung abgenutzt werden und als folge dessen an Wert verlieren. Auch Patente und Nutzungsrechte, die den immateriellen Betriebsmitteln zugehörig sind, können vom Wertverlust betroffen sein.

Die Abschreibung wird von den meisten Unternehmen regelmäßig durchgeführt, da sie immer gewinn- und damit auch steuermindernd sind.

Zwischen welchen Arten kann unterschieden werden?

Man kann zwischen der planmäßigen und der unplanmäßigen Abschreibung Unterscheiden:

Bei der planmäßigen Abschreibung wird der Wertverlust von Vermögenswerten im Bezug zur Nutzungsdauer betrachtet. Anschaffungskosten/Herstellungskosten des Anlagevermögens werden demnach auf die Nutzungsjahre verteilt. Durch die planmäßige Abschreibung gelingt es Unternehmen den tatsächlichen Wertverlust ihrer Vermögensgegenstände im Laufe der Zeit zu erfassen und ihre finanzielle Situation genauer darzustellen.

Die Außerplanmäßige Abschreibung geht über den normalen Abschreibungsplan hinaus. Sie tritt auf, wenn der Wert eines Vermögenswerts schneller und signifikanter sinkt als erwartet. Dies kann z.B. durch Schäden oder Veränderungen der Marktbedingungen auftreten. Durch die außerplanmäßige Abschreibung lassen sich für ein Unternehmen also der tatsächliche Wertverlust der Vermögensgegenstände und die finanzielle Situation genauer darstellen.

Wie kann man die Abschreibung berechnen?

Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden, darunter beispielsweise die lineare und degressive Abschreibung.

Lineare Abschreibung
Bei dieser Berechnungsmethode wird der Wertverlust eines Vermögensgegenstandes über die gesamte Nutzungsdauer verteilt betrachtet.
Formel: Jährliche Abschreibung = (Anschaffungswert – Restwert) / Nutzungsdauer

Degressive Abschreibung
Bei dieser Berechnungsmethode werden für den Wertverlust eines Vermögensgegenstandes in den ersten Abschreibungsjahren höhere Abschreibungsbeträge angesetzt. Diese verringern sich im Laufe der Nutzungsdauer. Der jeweilige Abschreibungsbetrag wird berechnet, in dem der Abschreibungssatz mit dem Buchwert des Vorjahres multipliziert wird. Bei dieser Methode wird also berücksichtigt, dass Vermögensgegenstände in den ersten Nutzungsjahren mehr an Wert verlieren als in den späteren Nutzungsjahren.

Es gibt noch viele weitere Berechnungsmethoden. Welche Methode verwendet wird ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich, da sie von den individuellen Vorschriften und Richtlinien der Rechnungslegung abhängig sind.