Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch ist auch unter seiner Abkürzung HGB bekannt. Dabei handelt es sich um ein Gesetzesbuch, das die Grundlage für Buchführungsregeln in Deutschland bildet.

Im Handelsgesetzbuch finden sich Regeln zur ordnungsgemäßen Buchhaltung wieder. Unter anderem ist im Handelsgesetzbuch festgelegt, wie Jahresabschlüsse aufgestellt werden müssen, wie Geschäftsvorfälle dokumentiert werden müssen und wie Unterlagen aufzubewahren sind.

Warum benötigt man ein Handelsgesetzbuch?

Das Handelsgesetzbuch wird eingesetzt, um das Recht für Kaufleute festzulegen. Somit bildet es die Grundlage für den Handel und das Handelsrecht in Deutschland.

Die Regelungen, die in ihm festgelegt sind, sind für alle Kaufleute und für das gesamte Handelsrecht verpflichtend. Nur durch solche Regelungen ist es möglich Transparenz und Fairness im Handel sowie einen geregelten Markt zu schaffen.

Für wen gilt das Handelsgesetzbuch?

Die Gesetze, die im Handelsgesetzbuch festgelegt sind, sind für alle Unternehmen und Selbstständigen in Deutschland geltend.

Allerdings gibt es im HGB für einige Rechtsformen auch Ausnahmeregelungen, so dass für bestimmte Rechtsformen Vorschriften gelockert sind oder auf die die spezifischen Bedürfnisse und Ansprüche dieser angepasst sind.

Wie ist das Handelsgesetzbuch aufgebaut?

Das Handelsgesetzbuch ist in insgesamt fünf Bücher gegliedert:

1. Buch: Handelsstand (§ 1 – 104)
Im ersten Buch des HGB werden diverse Begriffe rund um den Handel definiert und die rechtliche Grundlage für den Handel und die Geschäftstätigkeiten von Unternehmen festgelegt.

2. Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaften (§§ 105 – 237)
Das zweite Buch des HGB beschäftigt sich mit den Regelungen für verschiedene Gesellschaftsformen, darunter die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, sowie die Haftung.

3. Buch: Handelsbücher (§§ 238 – 342)
Im dritten Buch des HGB werden die Vorschriften für Buchführung und Bilanzierung behandelt.

4. Buch: Handelsgeschäfte (§§ 343 – 475)
Das vierte Buch im HGB regelt die verschiedenen Begriffe und Arten von Handelsgeschäften

5. Buch: Seehandel (§§ 476 – 619)
Das 5. Buch im HGB beschäftigt sich thematisch mit dem Handel im Seeverkehr.