Eigenkapital

Bei dem Eigenkapital handelt es sich um denjenigen Anteil des Kapitals, der sich aus den eigenen finanziellen Mitteln des Unternehmens zusammensetzt. Es steht dem Unternehmen ohne Befristung zur Verfügung und es besteht keine Pflicht der Rückzahlung. Das Gegenteil vom Eigenkapital ist das Fremdkapital, also Kapital, dass von Gläubigern bezogen wird. Gemeinsam ergeben diese beiden das Gesamtkapital eines Unternehmens.

Wie ist das Eigenkapital in der Bilanz aufgebaut?

Das Eigenkapital wird nach dem § 266 HGB auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und wird in folgende Posten unterteilt:

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklage

1. gesetzliche Rücklagen
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligtem
Unternehmen
3. satzungsmäßige Rücklagen
4. andere Rücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Die verschiedenen Arten von Eigenkapital erklärt

Gezeichnetes Kapital

Gezeichnetes Kapital bezeichnet das Eigenkapital, welches bei der Gründung von Kapitalgesellschaften wie beispielsweise einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) von den Gründern hinterlegt wird.

Kapitalrücklage

Kapitalrücklagen sind den offenen Rücklagen zuzuordnen. Unternehmen sind verpflichtet Kapitalrücklagen zu bilden, um finanzielle Reserven aufzubauen.

Gewinnrücklagen

Gewinnrücklagen sind ebenfalls den offenen Rücklagen zuzuordnen. Dabei handelt es sich um finanzielle Reserven, die aus dem Jahresgewinn einbehalten werden. Hierbei kann man unterscheiden zwischen

  • Gesetzlichen Rücklagen
  • Rücklagen für Unternehmensanteile
  • Satzungsmäßige Rücklagen
  • Sonstige Rücklagen

Gewinnvortrag/Verlustvortrag

Bleibt nach Verwendung des Gewinns noch ein Restbetrag übrig, kann dieser ins nächste Geschäftsjahr übertragen werden und in diesem mit den entstehenden Gewinnen oder Verlusten verrechnet werden. Hierbei spricht man vom Gewinnvortrag. Werden hingegen Verluste ins nächste Geschäftsjahr übertragen, so spricht man von einem Verlustvortrag.

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Der Jahresüberschuss ist die Bezeichnung für den Gewinn nach Abzug aller Steuern. Das Gegenstück hierzu ist der Jahresfehlbetrag, also der Verlust. Tritt ein Jahresfehlbetrag häufiger auf, ist das Unternehmen insolvenzgefährdet.