Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites ab 2025

24.05.2024

Das erwartet dich hier:

– Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz? – Was ist eine barrierefreie Website? – Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 in Kraft? – Für welche Dienstleister gilt das Barrierefreiheitsgesetz?– Welche Unternehmen sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen? – Was passiert, wenn meine Website nicht den Richtlinien des Barrierefreiheitsgesetzes 2025 entspricht? – Die wichtigsten Kriterien für eine barrierefreie Website – Wie kann eine Website barrierefrei gestaltet werden, sodass sie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 entspricht? – Wer profitiert von einer barrierefreien Website? – Darum solltest du jetzt aktiv werden!– Wie erkennst du, ob deine Website Barrierefreiheit bietet?

Ab Mitte 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Spätestens dann stellt sich das Thema Barrierefreiheit in den Fokus der digitalen Welt, auch im Thema Web. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 besagt, dass alle Websites von Unternehmen die sich an Endverbraucher richten, also von Unternehmen die im B2C Bereich tätig sind, barrierefrei gestaltet werden müssen. Aber was bedeutet dies überhaupt und welche Folgen bringt die Gesetzesänderung mit sich? Wir klären auf!

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Bei dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz handelt es sich um eine Verpflichtung ausgehend des European Accessibility Act (EAA) die vorgibt, dass bei Websites digitale Barrierefreiheit geboten werden muss.

Was ist eine barrierefreie Website?

Bei einer barrierefreien Website handelt es sich um eine Website, die so aufgebaut und gestaltet ist, dass jeder Nutzer, ganz unabhängig von seinen persönlichen Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten, sie nutzen kann. Darunter zählen unter anderem sehbehinderte Nutzer, hörbehinderte Nutzer oder auch Nutzer mit motorischen Einschränkungen.

Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 in Kraft?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 tritt am 28. Juni in Kraft. Das heißt, bis Mitte 2025 müssen Unternehmen im B2C Bereich ihre Website oder ihren Webshop barrierefrei gestaltet haben.

Für welche Dienstleister gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Gesetz gilt für Dienstleistungserbringer sowie für Hersteller, Händler und Importeure

Diese Dienstleistungen müssen ab 2025 barrierefrei sein:

  • Telekommunikationsdienste
  • Personenförderungsdienste
  • Bankdienstleistungen
  • E-Books und Software
  • Elektronischer Geschäftsverkehr

Diese Produkte müssen ab 2025 barrierefrei sein:

  • Hardware inkl. Betriebssysteme
  • Terminals für Selbstbedienung
  • Verbraucherendgeräte
  • Lesegräte für E-Books

Welche Unternehmen sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen?

Private Websites wie persönliche Blogs oder private Websites die nicht kommerziell genutzt werden sind von der Pflicht zur barrierefreien Gestaltung ausgenommen. Auch Websites, die sich ganz alleine an Geschäftskunden richten, also sogenannte B2B-Websites, unterliegen nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Auch für Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro gelten teilweise Ausnahmen, sodass diese nicht vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen sind.

Was passiert, wenn eine Website nicht den Richtlinien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 entspricht?

Sollte das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht eingehalten werden kann es passieren, dass durch Marktüberwachungsbehörden Konsequenzen folgen. Sie sind in der Position bei Nichteinhaltung die Bereitstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen einzuschränken. Über die Einschränkung hinaus ist es möglich, dass die Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen komplett untersagt wird oder Produkte sogar zurückgerufen werden.

Die wichtigsten Kriterien für eine barrierefreie Website

Damit eine Website barrierefrei ist, müssen die vier folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • Bedienbarkeit:
    Eine gute Bedienbarkeit wird vorausgesetzt. Dies bedeutet, dass die Elemente mit der Maus und mit der Tastatur bedienbar sind und Nutzern für die Bedienung ausreichend Zeit geboten wird.

  • Wahrnehmbarkeit:
    Alle Inhalte müssen für den Nutzer ausreichend wahrnehmbar sein – Stichwort Schriftgröße und Kontraste. Auch das Responsive Webdesign gehört zu einer guten Wahrnehmbarkeit.

  • Verständlichkeit:
    Alle Inhalte auf der Website müssen für den Nutzer leicht verständlich sein.

  • Robustheit:
    Der Zugriff auf die Website mit verschiedenen Browsern und Hilfsprogrammen muss gewährleistet sein.

Wie kann eine Website barrierefrei gestaltet werden, sodass sie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 entspricht?

Es gibt viele Möglichkeiten und Maßnahmen, wie du deine Website barrierefrei gestaltet kannst.
Darunter beispielsweise die folgenden:

  • Verwende Alternativtexte für Bilder und Videos, die auf deiner Website platziert sind
  • Binde Untertitel in deine Videos ein
  • Nutze kontrastreiche Schriften und Farben
  • Verwende bei deinen Texten eine leichte Sprache bzw. einfache Formulierungen, damit diese gut lesbar und verständlich sind
  • Achte auf einen semantisch korrekten Aufbau von HTML
  • Achte auf die Kompatibilität mit Bildschirmleseprogrammen, sog. Screenreadern
  • Gestalte deine Website responsive, sodass die Funktionalität auf verschiedenen Endgeräten gewährleistet wird

Wer profitiert vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Von einer barrierefreien Website können eine Vielzahl verschiedenster Personengruppen profitieren, darunter zum Beispiel:

  • Menschen mit Einschränkungen kurzfristiger oder langfristiger Natur
    Egal ob Menschen unter kurzfristige Einschränkung durch z.B. eine Verletzung oder einer langfristigen Behinderung leiden, die die Motorik, das Sehen oder das Hören beeinträchtigen, eine barrierefreie Website ermöglicht es allen Personengruppen, sich ohne Probleme auf einer Seite zurechtzufinden und alle Inhalte zu konsumieren
  • Ältere Nutzer
    Auch mit fortschreitendem Alter leidet man häufig darunter, dass Fähigkeiten die die Motorik, das Sehen oder das Hören betreffen mit der Zeit nachlassen. Barrierefreie Websites ermöglichen auch älteren Nutzern eine problemlose Nutzung.
  • Nutzer in verschiedenen Nutzungskontexten
    Sind auf deiner Website viele Audioinhalte platziert fällt es Nutzern in lauten Umgebungen schwer, Inhalte zu verstehen. Maßnahmen zur Barrierefreiheit ermöglichen es auch dann Inhalte problemlos zu konsumieren.
  • Suchmaschinenoptimierung
    Barrierefreie Websites haben einen positiven Einfluss auf die Suchmaschinenoptimierung, sodass eine höhere Sichtbarkeit erreich werden kann.
  • Dein Unternehmen selbst
    Auch du und dein Unternehmen selbst profitieren von einer barrierefreien Website!

Darum solltest du jetzt aktiv werden!

Warum du jetzt aktiv werden solltest? Die Barrierefreiheit deiner Website ist nicht nur wichtig, um rechtssicher zu sein und die Richtlinien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu erfüllen.

Natürlich sparst du dir Kosten für Strafen und die Kosten die dafür anfallen, deine Website nachträglich barrierefrei zu gestalten, aber eine barrierefreie Gestaltung bietet dir auch noch viele weitere Vorteile:

Bietet deine Website digitale Barrierefreiheit, so kannst du die Reichweite die du mit deiner Website erzielst deutlich steigern. Suchmaschinen wie Google bewerten barrierefreie Seiten als positiv, denn mit den Maßnahmen zur Barrierefreiheit hast du auch gleichzeitig die Suchmaschinenoptimierung deiner Website vorangetrieben.

Außerdem steigt die Benutzerfreundlichkeit, also die sog. Usability. Die Folge: Bessere User Experience und zufriedenere Kunden.

Darüber hinaus tust du mit einer barrierefrei gestalteten Website etwas für dein Employer Branding und du schaffst eine Vorbildfunktion, denn du zeigst du deinen Mitarbeitern und auch deinen Kunden, dass digitale Barrierefreiheit für dich wichtig ist und dein Unternehmen die Inklusion aller Menschen berücksichtigt.

Wie erkennst du, ob deine Website Barrierefreiheit bietet?

Du bist dir nicht sicher, ob deine Website barrierefrei gestaltet ist und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz entspricht? Kein Problem!

Es gibt zahlreiche Accessibility-Tester, mit denen du deine Website auf Barrierefreiheit testen kannst. Natürlich kannst du dir aber auch die Unterstützung einer Agentur heranziehen, die dir zahlreiche Tipps und Tricks an die Hand geben kann. Auch wir unterstützen dich gerne auf dem Weg zu einer barrierefreien Website!

Du hast noch Fragen oder benötigst Unterstützung bei deiner Website? Dann kontaktiere uns jetzt. Wir helfen dir gerne weiter!