Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites ab 2025
24.05.2024
Das erwartet dich hier:
Ab Mitte 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Spätestens dann stellt sich das Thema Barrierefreiheit in den Fokus der digitalen Welt, auch im Thema Web. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 besagt, dass alle Websites von Unternehmen die sich an Endverbraucher richten, also von Unternehmen die im B2C Bereich tätig sind, barrierefrei gestaltet werden müssen. Aber was bedeutet dies überhaupt und welche Folgen bringt die Gesetzesänderung mit sich? Wir klären auf!
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Bei dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz handelt es sich um eine Verpflichtung ausgehend des European Accessibility Act (EAA) die vorgibt, dass bei Websites digitale Barrierefreiheit geboten werden muss.
Was ist eine barrierefreie Website?
Bei einer barrierefreien Website handelt es sich um eine Website, die so aufgebaut und gestaltet ist, dass jeder Nutzer, ganz unabhängig von seinen persönlichen Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten, sie nutzen kann. Darunter zählen unter anderem sehbehinderte Nutzer, hörbehinderte Nutzer oder auch Nutzer mit motorischen Einschränkungen.
Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 in Kraft?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 tritt am 28. Juni in Kraft. Das heißt, bis Mitte 2025 müssen Unternehmen im B2C Bereich ihre Website oder ihren Webshop barrierefrei gestaltet haben.
Für welche Dienstleister gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das Gesetz gilt für Dienstleistungserbringer sowie für Hersteller, Händler und Importeure
Diese Dienstleistungen müssen ab 2025 barrierefrei sein:
Diese Produkte müssen ab 2025 barrierefrei sein:
Welche Unternehmen sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen?
Private Websites wie persönliche Blogs oder private Websites die nicht kommerziell genutzt werden sind von der Pflicht zur barrierefreien Gestaltung ausgenommen. Auch Websites, die sich ganz alleine an Geschäftskunden richten, also sogenannte B2B-Websites, unterliegen nicht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Auch für Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro gelten teilweise Ausnahmen, sodass diese nicht vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betroffen sind.
Was passiert, wenn eine Website nicht den Richtlinien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 entspricht?
Sollte das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht eingehalten werden kann es passieren, dass durch Marktüberwachungsbehörden Konsequenzen folgen. Sie sind in der Position bei Nichteinhaltung die Bereitstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen einzuschränken. Über die Einschränkung hinaus ist es möglich, dass die Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen komplett untersagt wird oder Produkte sogar zurückgerufen werden.
Die wichtigsten Kriterien für eine barrierefreie Website
Damit eine Website barrierefrei ist, müssen die vier folgenden Kriterien erfüllt werden:
Wie kann eine Website barrierefrei gestaltet werden, sodass sie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 entspricht?
Es gibt viele Möglichkeiten und Maßnahmen, wie du deine Website barrierefrei gestaltet kannst.
Darunter beispielsweise die folgenden:
Wer profitiert vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Von einer barrierefreien Website können eine Vielzahl verschiedenster Personengruppen profitieren, darunter zum Beispiel:
Darum solltest du jetzt aktiv werden!
Warum du jetzt aktiv werden solltest? Die Barrierefreiheit deiner Website ist nicht nur wichtig, um rechtssicher zu sein und die Richtlinien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu erfüllen.
Natürlich sparst du dir Kosten für Strafen und die Kosten die dafür anfallen, deine Website nachträglich barrierefrei zu gestalten, aber eine barrierefreie Gestaltung bietet dir auch noch viele weitere Vorteile:
Bietet deine Website digitale Barrierefreiheit, so kannst du die Reichweite die du mit deiner Website erzielst deutlich steigern. Suchmaschinen wie Google bewerten barrierefreie Seiten als positiv, denn mit den Maßnahmen zur Barrierefreiheit hast du auch gleichzeitig die Suchmaschinenoptimierung deiner Website vorangetrieben.
Außerdem steigt die Benutzerfreundlichkeit, also die sog. Usability. Die Folge: Bessere User Experience und zufriedenere Kunden.
Darüber hinaus tust du mit einer barrierefrei gestalteten Website etwas für dein Employer Branding und du schaffst eine Vorbildfunktion, denn du zeigst du deinen Mitarbeitern und auch deinen Kunden, dass digitale Barrierefreiheit für dich wichtig ist und dein Unternehmen die Inklusion aller Menschen berücksichtigt.
Wie erkennst du, ob deine Website Barrierefreiheit bietet?
Du bist dir nicht sicher, ob deine Website barrierefrei gestaltet ist und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz entspricht? Kein Problem!
Es gibt zahlreiche Accessibility-Tester, mit denen du deine Website auf Barrierefreiheit testen kannst. Natürlich kannst du dir aber auch die Unterstützung einer Agentur heranziehen, die dir zahlreiche Tipps und Tricks an die Hand geben kann. Auch wir unterstützen dich gerne auf dem Weg zu einer barrierefreien Website!