Betriebsmittel
Bei den Betriebsmitteln handelt es sich um Ressourcen die von einem Unternehmen benötigt werden, um die tagtäglichen betrieblichen Aktivitäten durchführen zu können. Diese Ressourcen ermöglichen dem Unternehmen die Herstellung seiner Produkte bzw. das Angebot an Dienstleistungen.
Welche Bedeutung haben Betriebsmittel für Unternehmen?
Betriebsmittel sind für Unternehmen von besonders hoher Relevanz, da es sich hierbei um die grundlegenden Ressourcen handelt, die es dem Unternehmen erst ermöglichen seine Geschäftsaktivitäten durchzuführen. Ohne diese können Unternehmen ihre Produkte nicht herstellen bzw. ihre Dienstleistungen nicht anbieten. Daher sind die Betriebsmittel auch den Produktionsfaktoren zuzuordnen.
Betriebsmittel stellen für Unternehmen einen entscheidenden Faktor für die Steigerung seiner Produktivität und Effizienz dar. Mit dem Einsatz von Betriebsmitteln besteht für das Unternehmen die Möglichkeit die Produktion zu optimieren, Kosten zu senken und insgesamt die Qualität von Produkten bzw. Dienstleistungen zu verbessern. Außerdem tragen die Betriebsmittel dazu bei, dass die Zufriedenheit der Kunden gesteigert wird und das Unternehmen Vorteile gegenüber den Wettbewerbern generieren kann.
Welche Arten der Betriebsmittel gibt es?
Bei den Betriebsmitteln kann man zwei verschiedene Arten differenzieren:
Materielle Betriebsmittel
Bei den materiellen Betriebsmitteln handelt es sich um physische Gegenstände, die einem Unternehmen für seine betrieblichen Aktivitäten zur Verfügung stehen. Dabei kann es sich beispielsweise um Maschinen, Fahrzeuge oder auch um die Ausstattung den Büros handeln.
Immaterielle Betriebsmittel
Bei den immateriellen Betriebsmitteln handelt es sich um die nicht-physischen Ressourcen eines Unternehmens, die für die betrieblichen Aktivitäten genutzt werden. Darunter z.B. Patente, Software und Lizenzen.
Wo sind die Betriebsmittel in der Bilanz zu finden?
Betriebsmittel sind den Vermögensgegenständen eines Unternehmens zuzuordnen, daher sind sie auch in der Bilanz aufzuführen. In der Bilanz werden sie nach § 266 Abs. 2 HGB dem Anlagevermögen, also dem langfristigen Vermögen des Unternehmens zugeordnet. In der Bilanz wird unterschieden zwischen den immateriellen Vermögensgegenständen und den Sachanlagen.