Rechnungsnummer

Was ist eine Rechnungsnummer?

Bei der Rechnungsnummer handelt es sich um eine Kennung, durch die eine Ausgangsrechnung eindeutig identifiziert werden kann. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ist die Angabe dieser fortlaufenden, einmaligen Nummer verpflichtend.

Wozu dient die Rechnungsnummer?

Anhand der Rechnungsnummer ist es möglich, einen abgerechneten Geschäftsvorfall eindeutig zuordnen zu können. Außerdem stellt sie sicher, dass die Ausgangsrechnung zu dem Geschäftsvorfall nur ein einziges Mal erstellt wurde.

Wie ist eine Rechnungsnummer aufgebaut?

Bei Rechnungsnummern ist sowohl die Verwendung von Buchstaben, als auch die Verwendung von Zahlen erlaubt. Wie genau die Buchstaben und Zahlen nun angelegt werden, ist nicht vorgeschrieben. Das heißt, die erste Rechnung muss nicht zwingend mit der Nummer 1 beginnen.
Die einfachste Möglichkeit die Rechnungsnummer zu gestalten ist die fortlaufende Nummerierung durch Nummernkreise. So kann deine erste Nummer im Jahr 2024 etwa so aussehen und sich wie folgt entwickeln:
RE2024-0001
RE2024-0002
RE2024-0003

Aber auch andere Wege Rechnungsnummern zu kreieren sind denkbar.

Wo ist die Rechnungsnummer auf der Rechnung zu finden?

Wo genau die Nummer auf der Rechnung platziert werden muss, ist nicht festgelegt. Das heißt man kann individuelle entscheiden, wo und wie die Rechnungsnummer dargestellt wird. Meist wird sie aber in einem gemeinsamen Block mit anderen Daten wie Rechnungsdatum, Auftragsnummer und Kundennummer platziert.

Welche Konsequenzen haben fehlende Rechnungsnummern?

Die Rechnungsnummer ist eine der Pflichtangaben, die bei der Ausstellung von Ausgangsrechnungen zu beachten ist. Ist auf einer Rechnung keine Rechnungsnummer zu finden oder treten hier Auffälligkeiten auf, kann die betroffene Rechnung durch das Finanzamt als nicht ordnungsgemäß eingestuft werden, sodass diese abgelehnt wird. Eine Auswirkung die hierdurch zustande kommen kann ist beispielsweise der Verlust des Vorsteuerabzugs.

Wird auf Stornorechnungen und Gutschriften eine Rechnungsnummer benötigt?

Ja, auch auf Stornorechnungen und Gutschriften ist die Angabe einer Rechnungsnummer verpflichtend. Auch hier gilt: Sie ist nur einmalig zu vergeben. Da es sich bei Stornorechnungen um eine Korrektur einer zuvor ausgestellten Rechnung handelt, ist meist auch ein Verweis auf diese durch Angabe deren Rechnungsnummer zu finden.