Insolvenz

Ist ein Unternehmen nicht mehr in der Lage seine Schulden zu begleichen, ist es zahlungsunfähig. Diese Zahlungsunfähigkeit, bzw. auch schon die drohende Zahlungsunfähigkeit, bezeichnet an als Insolvenz. Um die Schulden zu bereinigen, wird bei (drohender) Insolvenz das Insolvenzverfahren eingeleitet.

Was sind Gründe für Insolvenz?

Durch die Insolvenzordnung, kurz InsO, sind in Deutschland drei verschiedenen Arten der Insolvenz untergliedert:

1. Zahlungsunfähigkeit (nach § 17 InsO)
Zahlungsunfähig ist ein Unternehmen, wenn es die fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen, also seine Schulden nicht mehr begleichen kann.

2. Drohende Zahlungsunfähigkeit (nach § 18 InsO)
Einem Unternehmen droht die Zahlungsunfähigkeit, wenn die Annahme besteht, dass es zum Zeitpunkt der Fälligkeit seiner Zahlungspflichten nicht mehr in der Lage ist, diese zu begleichen.

3. Überschuldung (nach §19 InsO)
Ein Unternehmen ist dann überschuldet, wenn es die bestehenden Schulden nicht mehr durch sein Vermögen decken kann.

Tritt einer dieser drei Fälle ein, sind die Geschäftsführer des Unternehmens gesetzlich dazu verpflichtet, Insolvenz anzumelden.

Wie wird die Insolvenz eröffnet?

Die Insolvenz wird durch einen Insolvenzantrag angemeldet. Dieser ist in schriftlicher Form beim zuständigen Insolvenzgericht vom Schuldner selbst oder von einem Gläubiger einzureichen. Der Insolvenzantrag enthält alle relevanten Informationen zum Unternehmen und zu dessen finanziellen Lage. Auch der Insolvenzgrund muss enthalten sein.
Ist der Antrag zur Insolvenz eingereicht, wird dieser durch das zuständige Insolvenzgericht auf die Eröffnungsvoraussetzungen geprüft. Wird das Verfahren nun eröffnet, wird ein Insolvenzverwalter hinzugezogen. Dieser ist oftmals auch der Sachverständige. Seine Aufgabe ist es, das Vermögen des Schuldners zu verwalten und die Gläubiger zufrieden zu stellen.

Was ist in der Insolvenzordnung geregelt?

In der Insolvenzordnung sind nicht nur die verschiedenen Gründe für Insolvenz definiert. Sie enthält noch viele weitere wichtige Bestimmungen, die die rechtliche Grundlage für die Durchführung eines Insolvenzverfahrens bilden.

Wichtige Inhalte, die sich in der deutschen Insolvenzordnung wiederfinden sind unter anderem:

  • Allgemeine Vorschriften
  • Insolvenzantrag und Zuständigkeit des Insolvenzgerichts
  • Eröffnung des Insolvenzverfahren
  • Insolvenzanfechtung
  • Insolvenzplan
  • Verteilung der Insolvenzmasse an die Gläubiger
  • Beendigung des Insolvenzverfahrens und Restschuldbefreiung