Nach aktuellen Angaben der Bundesagentur für Arbeit verweilt mit einem Anteil von 44 % ein Großteil der erwerbsfähigen Leistungsbezieher (eLB) bereits länger als vier Jahre im Bezug von Leistungen auf Grundlage des SGB II bzw. in der Grundsicherung. Zu dieser Gruppe zählt auch rund jeder zweite der insgesamt rund 1,2 Mio. Erwerbstätigen eLB. Gleichzeitig beträgt der Anteil der Selbstständigen, die neben ihren Erwerbseinkommen zusätzlich auf ALG II angewiesen sind, seit Jahren rund 9 % an allen Erwerbstätigen eLB.
Die Ursache für den Bezug von ergänzenden Leistungen der Grundsicherung liegt in den meisten Fällen in deutlich rückläufigen Einkommen. Tatsächlich ist die Einkommenssituation selbstständiger Leistungsberechtigter trotz guter Ausbildung und langer Arbeitszeiten noch schlechter als die der abhängig Beschäftigten in der Grundsicherung. Obwohl es vielen Selbstständigen gelingt, die Hilfebedürftigkeit relativ schnell zu beenden, sind einige von ihnen vergleichsweise lange auf ALG-II-Leistungen angewiesen. Da dies in den meisten Fällen betriebliche Gründe hat, ist hier das der Selbstständigkeit zugrunde liegende Geschäftsmodell kritisch zu hinterfragen.
Die meisten Selbstständigen, die ALG II beziehen, haben Einkommensverluste aus ihrer selbstständigen Tätigkeit. Mehr als ein Viertel von ihnen greift zunächst auf Ersparnisse zurück.
Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der Selbstständigen im ALG II liegt mit nur 390 € deutlich unter dem der abhängig Beschäftigten Leistungsbezieher die auf ein Nettoeinkommen von monatlich 746 € kommen und erst recht unter dem von Personen, die sich nicht in der Grundsicherung befinden. Dies ist bemerkenswert, da Selbstständige tendenziell gut ausgebildet sind. Der Unterschied kann nicht auf kürzere Arbeitszeiten zurückgeführt werden. Tatsächlich arbeiten viele betroffene Selbstständige sogar deutlich mehr. Die Einkünfte der Selbstständigen unterliegen erwartungsgemäß deutlich größeren Schwankungen als die der abhängig Beschäftigten. Es gibt also Selbstständige, die verhältnismäßig lange Zeit im ALG II verbleiben. Dies wird auch durch weitere Auswertungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit bestätigt. In der letzten Erhebung befanden sich von den erfassten ca. 1.030.000 abhängig und ca. 84.000 selbstständig erwerbstätigen Leistungsberechtigten jeweils mehr als 80 % für mehr als ein Jahr und über die Hälfte sogar vier Jahre oder länger in der Grundsicherung.
Aus der Grundsicherung mit der Selbständigkeit. Haben die Selbstständige im ALG II eine Zukunft?
Das konstant hohe Niveau der Selbstständigen im ALG II, dass sich über Jahre hinweg kaum veränderte und erst in den letzten Jahren aufgrund der guten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu sinken begann, zeigt, dass zwar ein Großteil der hilfebedürftigen Selbstständigen diese Situation innerhalb eines überschaubaren Zeitraums überwinden und den Bezug von ALG II beenden kann. Es gibt jedoch tatsächlich auch Selbstständige, die sich nur schwer aus der Hilfebedürftigkeit lösen können.
Welche Selbstständigen sind besonders gefährdet, auf ALG II angewiesen zu sein? Jeder Unternehmer muss grundsätzlich damit rechnen, dass sein Unternehmen in eine Krisensituation gerät. Dennoch gibt es einige persönliche Merkmale, die einen signifikanten Einfluss haben. Einige davon sind offensichtlich. Zum Beispiel reduzieren eine Partnerschaft (aufgrund des möglichen zusätzlichen Einkommens) und eine gute Ausbildung (Aufbau von Humankapital) die Wahrscheinlichkeit, in Zukunft hilfsbedürftig zu werden. Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und eingeschränkter Leistungsfähigkeit sowie Alleinerziehende, die aufgrund der Kinderbetreuung zeitlichen Beschränkungen unterliegen, sind hingegen stärker gefährdet.
Es darf jedoch nicht vernachlässigt werden, dass eine kleinere, aber dennoch bedeutende Anzahl von Selbstständigen dauerhaft im ALG II verbleibt. Die genauen Gründe dafür bleiben unklar. Möglicherweise ist es für einen Teil der Betroffenen aufgrund ihrer persönlichen Situation schlichtweg nicht möglich, eine existenzsichernde Tätigkeit auszuüben. Ein langes Verbleiben im ALG II ist problematisch, da das vorhandene Betriebskapital im Laufe der Zeit abnimmt. Obwohl notwendige Anschaffungen für selbstständige Aufstocker erlaubt sind und nicht auf das ALG II angerechnet werden, müssen sie aus verständlichen Gründen sparsam sein. Es sollten also möglichst günstige Anschaffungen getätigt werden, die gerade noch die erforderliche Funktionalität aufweisen. Für eine gewisse Zeit wird es funktionieren – langfristig verringert sich dadurch das verfügbare Kapital und die Effizienz des Unternehmens leidet.
EFFEKTIV FÜR SELBSTSTÄNDIGE IM ALG II − UNTERSTÜTZEND FÜR AGENTUR FÜR ARBEIT UND JOBCENTER
Es ist wichtig, dass die Jobcenter die Selbstständigen dabei unterstützen, möglichst schnell wieder auf eigenen Füßen zu stehen. Gelingt das nicht, ist kritisch zu hinterfragen, ob die Geschäftsidee wirklich zukunftsfähig ist oder ob sie nicht besser angepasst werden sollte.
Wir von HENZGEN + SCHOMMER unterstützen seit 2006 Jobcenter in der Begutachtung der Wirtschaftlichkeit von Selbstständigen im ALG II Bezug:
Unser Ziel ist die Minimierung der gravierenden Probleme wie:
Unser Anspruch:
Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Tragfähigkeit. Im Rahmen einer umfassenden Wirtschaftlichkeitsprüfung, welche auch die Ausweisung des durchschnittlichen monatlichen Gewinns umfasst, wird unter Berücksichtigung der ALG II Verordnung das tatsächliche Einkommen der Selbstständigen ALG II Empfänger im Rahmen eines Gutachtens ermittelt. Aus dem Ergebnis des Gutachtens lassen sich 3 Szenarien ableiten:
Es besteht kein Anspruch auf ALG II Leistungen.
Eine Tragfähigkeit liegt nicht vor und ist auch nicht zu erwarten.
Die Tragfähigkeit ist in einem angemessenen Zeitraum zu erreichen.
Unsere gutachterliche Stellungnahme trägt zu der quantitativen Reduzierung der Selbstständigen im Leistungsbezug sowie zu einer spürbaren Entlastung der Leistungsabteilung bei.
Wir würden uns freuen Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Vorgehensweise näher erläutern zu können. Gerne stehe ich Ihnen für weiteren Fragen zur Verfügung.
Kontakt:
Projektleiter für den Bereich öffentliche Auftraggeber
Herr Tilmar Hennig
Tel.: 02632 98 90-47
E-Mail: t.hennig@henzgen-schommer.de