Gesetzesurteil für Google Web Fonts

14.06.2022

Google Fonts

Zu Beginn des Jahres hat das Landesgericht München in einem Urteil entschieden, dass eine Einbindung von dynamischen Google Web Fonts datenschutzwidrig ist.

Doch vorab einmal kurz die wichtigsten Basic Infos zum Thema Google Web Fonts:

Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit über 1.000 Schriften, die allen Nutzern zur kostenfreien Verfügung stehen. Diese kann man dann über zwei verschiedene Arten in die eigene Website einbinden.

  1. Lokal (Statisch): Hier lädt man die Schrift herunter und lädt sie dann auf den Webserver der Website. So wird keine Verbindung zu den Google Servern aufgebaut.
  2. Vom Google Server (Dynamisch): Hier setzt man einen kleinen HTML-Code-Schnipsel in die Website ein. Bei Aufruf stellt die Seite eine Verbindung zum Google-Server her und lädt die Schriftart blitzschnell. So wird bei jedem Verbindungsaufbau die IP-Adresse des jeweiligen Websitebesuchers an Google übertragen.

Die Datenübertragung zu dem Google Server von Google Web Fonts ist nach der DSGVO nicht zulässig, sofern der Nutzer hierzu nicht aktiv sein Einverständnis gibt. Dies muss über ein gut sichtbares Consent-Banner erfolgen. Doch warum ist dem so? Das ist eigentlich ganz einfach: Der Websitebetreiber kann mit behördlicher Hilfe anhand der beim Internetzugangsanbieter gespeicherten IP-Adresse bestimmen lassen kann, wer der Besucher war (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2017, Az. VI ZR 135/13). Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Verknüpfungsmöglichkeit vom Websitebetreiber für konkrete Zwecke genutzt wird. Ausreichend ist eine abstrakte Bestimmbarkeit.

Dieses Urteil gilt übrigens nicht nur für Google Web Fonts, sondern auch für alle anderen dynamisch eingebundenen Schriftangebote wie Adobe Fonts oder MyFonts. Um das Ganze zu umgehen könnt ihr entweder ein offensichtliches Consent-Banner verwenden oder statische Schriften nutzen.

Ihr benötigt Hilfe dabei oder möchtet einfach nur prüfen, ob eure Website alle Vorschriften hinsichtlich der Google Web Fonts erfüllt?

Gerne unterstützen wir euch und übernehmen die rechtlich korrekte Einbindung, so dass ihr euch keine Gedanken darum machen müsst.