Lieferschein

Der Lieferschein, welcher oft auch Warenbegleitschein genannt wird, ist ein wichtiges Dokument in der Warenwirtschaft. Dieses Dokument wird vom Sender bei der Auslieferung der Waren erstellt und meist in Papierform dem Paket beigelegt. Gesetzlich ist solch ein Dokument nicht vorgeschrieben, oftmals aber sehr hilfreich.

Wofür benötigst du einen Lieferschein?

Der Lieferschein erfüllt für Unternehmen verschiedenen Zwecke:

  • So kann ein Abgleich erfolgen, ob die gelieferte Ware auch der eigentlichen Bestellung entspricht. Dies erleichtert es Lieferungen auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen und fehlende Artikel zu benennen.
  • Der Absender wie auch der Empfänger erhalten einen besseren Überblick über den Inhalt der Pakete, sowie über die Menge und Art der zu versendenden Ware.
  • Zudem dient der Lieferschein als Beleg dafür, dass die Ware auch tatsächlich beim Kunden eingegangen ist.

Zusammengefasst hat der Lieferschein also eine Kontroll- und Informationsfunktion, da er dokumentiert welche Ware wann das Lager verlassen hat. Der Empfänger muss diesen Schein bei Erhalt unterschreiben. So dient der Lieferschein als wichtiger Beleg, bis die Ware vollständig bezahlt wird.

Unterschreibt der Empfänger den Lieferschein, so treten verschiedene Sachverhalte in Kraft:
Das Eigentum an der Ware geht an den Empfänger über. Mit diesem Übergang ist der Absender nicht länger verantwortlich für Schäden oder Verlust der Ware. Zudem ist der Empfänger somit verpflichtet den vereinbarten Kaufpreis gemäß den, im Kaufvertrag festgehaltenen Bedingungen, zu zahlen.

Welche Angaben muss der Lieferschein enthalten?

Auch wenn ein Lieferschein nicht gesetzlich verpflichtend ist, gibt es einige Angaben, die er enthalten sollte. Solltest du dich also dazu entscheiden mit Lieferscheinen zu arbeiten, dürfen folgende Angaben nicht fehlen:

  • Nummer des Lieferscheines/ Auftragsnummer
  • Namen und Anschrift sowohl des Absenders wie auch des Empfängers
  • Lieferdatum und Versanddatum
  • Menge, Art und Bezeichnung der Ware

Lieferschein = Rechnung?

Der Lieferschein entspricht nicht grundsätzlich der Rechnung. Die Rechnung ist rechtlich verpflichtend, der Lieferschein hingegen nicht. Jedoch gibt es die Option, dass man dem Lieferschein um relevante Informationen ergänzt, so dass dieser auch als Rechnung geltend gemacht werden kann:

  • eine fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer

  • aufgeschlüsselte Preise der Waren
  • der anfallende Steuerbetrag oder der Hinweis auf Befreiung von der Umsatzsteuer
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wichtig ist zudem, dass das Dokument nun auch als Rechnung gekennzeichnet wird.