Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss kann – richtig genutzt – die notwendige Starthilfe in ein erfolgreiches Leben als Gründer und Unternehmer sein. Dabei gilt es aber die eine oder andere Klippe zu umschiffen, um nicht schon aus formalen Gründen von der Förderung ausgeschlossen zu werden.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Bezieher von Arbeitslosengeld I, wenn sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, und mit der Gründung eines Unternehmens ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen. Die Gewährung des Gründungszuschuss ist aber eine Ermessensleistung – d.h. die Arbeitsagentur prüft, ob es zur Gründung eine Vermittlungsalternative in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis gibt (so genannter „Vermittlungsvorrang“).

Jetzt aber ins eingemachte – welche Voraussetzungen müssen neben der bereits erwähnten 150-Tageregelung (Restanspruch ALG 1 bei Gründung) für den Gründungszuschuss noch erfüllt werden?

  • Es muss sich um eine hauptberufliche Selbstständigkeit handeln.
  • Das Unternehmenskonzept muss tragfähig und erfolgsversprechend sein.
  • Der Gründer muss über die für die Gründung notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügen.
  • Der zu erwartende Gewinn muss ausreichen, um die Existenz zu sichern.
  • Die Finanzierung des Vorhabens als solches muss sichergestellt sein.

Damit du weißt, welche Unterlagen von der Agentur für Arbeit in aller Regel für den Gründungszuschuss benötigt werden, haben wir dir eine Checkliste erstellt:

Mit Hilfe der Checkliste kannst du schon einen ersten Eindruck gewinnen, welche Unterlagen für eine erfolgreiche Antragsstellung des Gründungszuschuss notwendig sind. Kern der Beantragung ist sicherlich das Gründungskonzept / der Businessplan.

Das Unternehmenskonzept, auch bekannt als „Business Plan“ oder „Business Case“, ist die absolute Grundvoraussetzung nicht nur für den Gründungszuschuss, sondern auch für viele andere Formen der Förderung und Finanzierung. Vor allem aber erhöht sie deutlich die Erfolgschancen deines Vorhabens.

Fünf Gründe, warum ein überzeugendes Unternehmenskonzept unverzichtbar ist:

  1. Ohne wirst du keine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und damit keinen Gründungszuschuss erhalten.
  2. Ohne wirst du keinen Bankkredit (auch keine staatlich geförderten Kredite und keine andere Form der Finanzierung) bekommen.
  3. Ohne wirst du mit deutlich größerer Wahrscheinlichkeit mit deiner Selbständigkeit scheitern. Das bestätigen viele empirische Untersuchungen.
  4. Ohne überlasst du dein Schicksal dem Zufall. Mit ersetzt du den Zufall durch den Irrtum. Das heißt durch das Anpassen des Businessplans näherst du dich mehr und mehr der Realität und bleibst dem Zufall immer einen Schritt voraus.

Um dir das Erstellen des Businessplans zu vereinfachen, kannst du jetzt unseren kostenlosen Leitfaden downloaden.

Mit unseren Dokumenten haben wir nun folgende Fragen geklärt:

  • Welche Voraussetzungen müssen für die Beantragung des Gründungszuschuss erfüllt werden?
  • Welche Unterlagen müssen mit der Antragsstellung vorgelegt werden?
  • Wie sieht ein Businessplan aus?

Und jetzt? Nutze die Möglichkeit bei uns ein erstes informelles Gespräch kostenlos zu führen um dein Gründungsvorhaben zu besprechen.