Öffentliche Auftraggeber

Seit Inkrafttreten des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) am 1. Januar 2005 ist ein nahezu stetiger Anstieg der Selbstständigen, die Grundsicherung beziehen, zu beobachten. Selbständige oder Freiberufler, deren Gewinn aus der Selbstständigkeit nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreicht, können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II als ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt haben.

Aufgrund der individuellen und komplexen Problemstellungen hinsichtlich der Leistungsgewährung und Integration bzw. Beseitigung der Hilfebedürftigkeit bedarf es für diesen besonderen Kundenkreis spezielle Fachkenntnisse. Zur Unterstützung für Selbstständigen im SGB 2 sowie für die Verantwortlichen im Jobcenter bieten wir verschiedenste Unterstützungsleistungen.

Unsere Leistungen im Rechtskreis §16c SGB II

Gegenstand der Maßnahme ist die Beratung und/oder Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit nachgehen. Ausgehend von einer umfassenden Bestandsaufnahme soll die Situation des erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Selbständigen analysiert werden. Ziel ist es, zur Beendigung bzw. Reduzierung der Hilfebedürftigkeit beizutragen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Selbstständige, die bereits seit Jahren staatliche Transferleistungen beziehen, ohne die konkrete Verpflichtung zur eigenen Aktivität nicht in der Lage sind, erforderliche Eigenaktivität und -initiative zu entfalten, obwohl sie die Notwendigkeit einer Veränderung erkennen. Hier gilt es, langjährige Gewohnheiten zu durchbrechen, um einen großen Anteil der Maßnahmeteilnehmer aus dem Leistungsbezug zu führen. Dafür sind in der Regel die drei Aspekte maßgeblich.

Preisgestaltung individuell je nach Leistungsbeschreibung und Teilnehmeranzahl.

  1. Optimierung der Selbständigkeit und damit Erhöhung des Einkommens

  2. Aufgabe der selbständigen Tätigkeit und Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses

  3. Abmeldung des Kunden aus dem Leistungsbezug in Eigeninitiative um sich der Maßnahme zu entziehen

Unsere Leistungen im Rechtskreis § 45 SGB II

HENZGEN + SCHOMMER ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung für Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert und darf Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung anbieten. Mit Hilfe von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) können Kunden zeitnah und individuell unterstützt werden. Die Abrechnung erfolgt zu festen Maßnahmekonditionen.

Alle Maßnahmen sind nach AZAV zertifiziert!

Derzeit bieten wir drei Maßnahmen an:

Für Existenzgründer

1. Eingangsberatung

  • Bestandsaufnahme über die aktuelle Situation auf dem Weg in die Selbstständigkeit

  • Klärung sachlicher und fachlicher Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens

  • Informationen über Möglichkeiten der persönlichen Risikovorsorge in der Selbstständigkeit

  • Abklärung der Inhalte für ein aussagefähiges Existenzgründungsexposé

  • Abklärung der Fördermöglichkeiten durch die Agenturen/Jobcenter in Form von Gründungszuschuss, Einstiegsgeld, Einstellungszuschuss bei Neugründung und sonstige Fördermöglichkeiten

  • Informationen über die freiwillige Antragspflichtversicherung für Selbstständige

2. Realisierungsberatung

  • Unterstützung bei der Erstellung eines professionellen Businessplans

  • Hilfestellung bei der Kosten- und Ertragsplanung

  • Unterstützung bei der Durchführung einer Marktanalyse und der Erstellung einer Marketingkonzeption

  • Hilfestellung bei der Ermittlung eines Werbebudgets und Aufstellung eines Werbeplans

  • Anleitung zur Erstellung einer Investitionsplanung und Beratung bezüglich der optimalen Finanzierungsalternativen

  • Prüfung der Stärken und Schwächen des Existenzgründungsvorhabens

Gutachterliche Stellungnahmen auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 Nr. 2 SGB X

Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass selbstständig erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Empfänger oftmals über Jahre nicht in die Arbeitsvermittlung einbezogen werden, auch wenn die selbstständige Erwerbstätigkeit nur geringe Einkommen erbrachte und keine realistische berufliche Perspektive bot. Außerdem wird deutlich, dass das bei den Jobcentern dokumentierte Einkommen zu 80% dauerhaft auf niedrigem Niveau stagnierte oder sogar sank. So erzielten die selbstständig erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II-Empfänger oft ein monatliches Einkommen unter 450 Euro.

Als Gründe für die lange Verweildauer identifizierte man zum einen, dass Selbstständige erklärten, ihre Einkünfte künftig steigern zu können, ohne dies durch fundierte Unterlagen zu untermauern. Zum anderen wird der vergleichsweise hohe Arbeitsaufwand, insbesondere die zeitaufwendige Einkommensermittlung, genannt. Dies führt zu gravierenden Problemen:

  • Verfestigung des Leistungsbezugs

  • Kunden entziehen sich der Vermittlung

  • Hoher Verwaltungsaufwand (Prüfung EKS, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, etc.)

HENZGEN + SCHOMMER unterstützt Jobcenter im Rahmen einer Wirtschaftlichkeits- und Tragfähigkeitsprüfung.

Die Vorteile hierfür liegen auf der Hand:

  • Spürbare Entlastung im Verwaltungsbereich hier insbesondere der Leistungsabteilung

  • Deutliche Senkung der passiven Leistungen

  • Klare Aussage zur Tragfähigkeit

  • Aufzeigen von Handlungsempfehlungen im zukünftigen Umgang mit dem Selbstständigen

  • Reduzierung der Anzahl der Selbstständigen im Leistungsbezug

  • Maßgeschneiderte Lösungen in der Abwicklung nach den jeweiligen Wünschen der Jobcenter

  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch Fachexperten von HENZGEN + SCHOMMER nach den jeweils geltenden Vorschriften insbesondere der ALG 2 Verordnung sowie der aktuellen Rechtsprechung

  • Einhaltung Datenschutzrechtlicher Anfordernisse durch hohe Datensicherheit

  • Entgegenwirken „kreativer“ Buchführungspraktiken

  • Planbare Kosten

Die Abrechnung erfolgt im Rahmen eines individuellen Einzelvertrages. Die Kosten richten sich nach den vorgesehenen Fallzahlen und individuellen Vereinbarungen hinsichtlich der Abwicklung.

Weitere Leistungen im Rechtskreis §16c SGB II hier: Digitalisierungsangebote

Mit unseren Digitalisierungsangeboten sollen Soloselbstständige, kleine und mittlere Unternehmen darin unterstützt werden, die digitale Transformation in ihren Betrieben erfolgreich voranzutreiben. Eine verbesserter Digitalisierungsgrad ist für Selbstständige vor allem dann von Vorteil, wenn sich dadurch Geschäftstätigkeiten online weiterführen lassen. Je digitaler die eigenen Produkte und Dienstleistungen, die internen Geschäftsprozesse oder der Vertrieb gestaltet sind, umso eher lässt sich die Geschäftstätigkeit auch in Krisenzeiten aufrechterhalten.

Bei Selbstständigen im SGB II Bezug fehlt es oft schon an grundlegenden Tools was z.B. die Auffindbarkeit im Internet angeht. Dabei bietet eine Förderung nach § 16c SGB II die Möglichkeit hier erste Digitalisierungsmaßnahmen zu implementieren um die wirtschaftliche Situation der Selbstständigen nachhaltig zu verbessern. Genau hier setzen wir an! Wir bieten verschiedene Pakete im Bereich Digitalisierung abgestimmt auf den Ist-Stand des zu betreuenden Kunden. Zu nennen ist hier beispielsweise

  • Erstellung Google My Business Eintrag zur besseren Auffindbarkeit

  • SEO Analyse

  • Social Media

  • Aufbau einer Unternehmenswebsite

Besonderes Augenmerk bei den digitalen Maßnahmen wird daraufgelegt, dass der Kunde nach Ablauf der Beratung- und Kenntnisvermittlung die einzelnen Bausteine autark weiterführen kann. Daher erhält der Kunde neben einer persönlichen Einweisung / Schulung auch entsprechende schriftliche Anleitungen die es ihm ermöglichen Änderungen, Neuerungen, etc. selbstständig im digitalen Content vorzunehmen.

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen für öffentliche Auftraggeber?

Sie wünschen ein individuelles Angebot oder die Konzeption einer Maßnahme speziell für Ihre Selbstständige Kundenklientel?

Wir würden uns freuen Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Vorgehensweise näher erläutern zu können.

Hierfür steht Ihnen Herr Tilmar Hennig, Projektleiter für den Bereich öffentliche Auftraggeber gerne zur Verfügung.

  02632 98 90-47
  t.hennig@henzgen-schommer.de