LEISTUNGEN IM RECHTSKREIS SGB II

für Jobcenter

Mehr Selbstständige im Rechtskreis SGB II

Seit Inkrafttreten des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) ist ein nahezu stetiger Anstieg der Selbstständigen, die Grundsicherung beziehen, zu beobachten. Selbständige oder Freiberufler, deren Gewinn aus der Selbstständigkeit nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreicht, können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II als ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt haben. Deren Zahl stieg nach Einführung des SGB II deutlich an und verharrte bis 2015 auf einem Niveau von ca. 120.000 Personen. In dieser Zeit war fast jede/r zehnte erwerbstätige Leistungsbezieher selbstständig. Im Jahresdurchschnitt 2018 betrug der Anteil der Selbstständigen in der Grundsicherung an allen Aufstockern noch 7,5 Prozent (Bundesagentur für Arbeit 2019) und in Relation zu den insgesamt gut vier Millionen Selbstständigen in Deutschland 2,1 Prozent.

Durchschnittliche Nettoeinkommen im Haupterwerb

Diagramm Durchschnittliche Nettoeinkommen im Haupterwerb

Quelle: SUF PASS, Wellen 4 bis 11, gepoolt, hochgerechnete Werte. Berechnungen des IfM Bonn.

HENZGEN + SCHOMMER unterstützt Jobcenter in ganz Deutschland im Rahmen einer Wirtschaftlichkeits- und Tragfähigkeitsprüfung.

Aufgrund der individuellen und komplexen Problemstellungen hinsichtlich der Leistungsgewährung und Integration bzw. Beseitigung der Hilfebedürftigkeit bedarf es für diesen besonderen Kundenkreis spezielle Fachkenntnisse, insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung umfasst insbesondere auch die Ausweisung des monatlichen Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit nach den Vorschriften der ALG-II-VO (Arbeitshilfe zur Feststellung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit).

Unsere Gutachterlichen Stellungnahmen zur Wirtschaftlichkeit auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 Nr. 2 SGB X unterstützen die Jobcenter dabei, eine belastbare Aussage bezüglich des Umgangs mit dem Selbstständigen Leistungsbezieher treffen zu können. Zudem reduziert die Fremdvergabe den sehr hohen Arbeitsaufwand im Umgang mit den Selbstständigen, insbesondere was die zeitaufwendige Einkommensermittlung/Wirtschaftlichkeitsprüfung anhand der Anlage EKS angeht, bedingt durch:

  • Verfestigung des Leistungsbezugs
  • Kunden entziehen sich der Vermittlung

  • Hoher Verwaltungsaufwand (Prüfung EKS, Betriebswirtschaftliche Auswertungen, etc.)
  • Lange Verweildauer im Leistungsbezug
  • Verstärkt komplexe Selbstständigkeiten wie z.B. Kapitalgesellschaften

Damit Sie sich ein Bild einer gutachterlichen Stellungnahme machen können, finden Sie hier ein Mustergutachten zum kostenfreien Download:

    Vorteile der Zusammenarbeit mit HENZGEN + SCHOMMER

    • Spürbare Entlastung im Verwaltungsbereich hier insbesondere der Leistungsabteilung
    • Deutliche Senkung der passiven Leistungen
    • Klare Aussage zur Tragfähigkeit
    • Aufzeigen von Handlungsempfehlungen im zukünftigen Umgang mit dem Selbstständigen
    • Reduzierung der Anzahl der Selbstständigen im Leistungsbezug
    • Maßgeschneiderte Lösungen in der Abwicklung nach den jeweiligen Wünschen der Jobcenter
    • Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch Fachexperten von HENZGEN + SCHOMMER nach den jeweils geltenden Vorschriften insbesondere der ALG 2 Verordnung sowie der aktuellen Rechtsprechung inkl. der Ausweisung des durchschnittlichen Gewinns
    • Einhaltung Datenschutzrechtlicher Anfordernisse durch hohe Datensicherheit (verschlüsselter Versand)
    • Entgegenwirken „kreativer“ Buchführungspraktiken
    • Planbare Kosten

    Die Abrechnung erfolgt im Rahmen eines individuellen Einzel- oder Rahmenvertrages. Die Kosten richten sich nach den vorgesehenen Fallzahlen und individuellen Vereinbarungen hinsichtlich der Abwicklung.

    Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen für öffentliche Auftraggeber?

    Wir würden uns freuen, Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Vorgehensweise näher erläutern zu können.

    Hierfür steht Ihnen Herr Tilmar Hennig, Projektleiter für den Bereich öffentliche Auftraggeber gerne zur Verfügung.