Allgemeine Auftragsbedingungen HENZGEN + SCHOMMER media GmbH

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch als „AGB“ bezeichnet) gelten ausschließlich für unsere vertraglich zugesagten Leistungen in den Geschäftsbereichen Webseitenerstellung, Online-Marketing, Software-Entwicklung, insbesondere Entwicklung von Applikationen für Smartphones und Tablet-Computer, Suchmaschinenoptimierung und -marketing, Entwicklung und Erstellung von Online-Shop- Lösungen und Erstellung von CMS-Lösungen. Sie gelten auch für das Webhosting, die Wartung und Pflege unserer Produkte und etwaige von uns durchzuführende Schulungen, soweit diese als vertragliche Zusatzleistungen mit unseren Kunden vertraglich vereinbart wurden. Für diese Zusatzleistungen gelten zum Teil gesonderte Regelungen innerhalb dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die entsprechend gekennzeichnet sind (siehe Ziffern XIII. bis XV.).
  2. Für alle Vereinbarungen und Angebote – auch für alle zukünftigen – mit uns gelten ausschließlich unsere nachstehenden AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  3. Unsere AGB gelten ausschließlich für Vertragsverhältnisse mit unseren Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Auf Vertragsverhältnisse mit Verbrauchern sind sie nicht anwendbar.

II. Vertragsschluss

  • Verträge kommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Textform d. h. per E-Mail oder Fax reicht aus) zustande; bis dahin sind unsere Angebote freibleibend. Für den Umfang der Leistung ist unser Angebot in Verbindung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung unserer Kunden maßgebend.

III. Preise

  • Unsere Preise gelten netto ab Firmensitz. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltenden Höhe gesondert berechnet. Die Preise gelten nur für den jeweiligen Auftrag und sind nicht verbindlich für Nach- oder Folgebestellungen.
  • Reise-, Verpackungs-, Fracht- und Versicherungskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • An die für einen Auftrag vereinbarten Preise sind wir vier Monate seit Vertragsschluss gebunden. Bei längeren Fristen zur Erbringung der Lieferung oder Leistung sind wir berechtigt, bei Erhöhung der Material- oder Lohnkosten auf der Grundlage unserer ursprünglichen Preiskalkulation einen anteiligen Aufschlag für die eingetretene Kostensteigerung vorzunehmen. Bei Dauerschuldverhältnissen sind wir berechtigt, die Preise zu erhöhen, wenn wir die Preiserhöhung mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der beabsichtigten Preiserhöhung ankündigen. Die Ankündigung berechtigt den Kunden einmalig zur Kündigung des mit uns bestehenden Vertrages innerhalb von vier Wochen seit Ankündigung. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der angekündigten Anpassung.

IV. Lieferung und Leistung

  1. Liefer- und Leistungsfristen sowie Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn wir sie als solche schriftlich bestätigt haben. Im Übrigen sind sie als annähernd und freibleibend zu betrachten.
  2. Liefer- und Leistungszeiten sind eingehalten, wenn wir innerhalb der vereinbarten Fristen Versandbereitschaft melden oder einen Termin zur Abnahme der Leistung abstimmen.
  3. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung durch Eintritt für uns unabwendbarer und bei Vertragsschluss nicht absehbarer Ereignisse (zum Beispiel Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskampf, Ausfall der Telekommunikationseinrichtungen, des Rechenzentrums oder des Servers, Hackerangriffe), die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt von uns nicht abgewendet werden konnten, so verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist angemessen, maximal jedoch um zwei Monate. Wird aus oben genannten Gründen die Lieferung oder Leistung ohne unser Verschulden unmöglich, werden wir von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei. In letzterem Fall verpflichten wir uns, unseren Kunden unverzüglich über die Unmöglichkeit der Leistung zu informieren und ihm eine etwaig erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.
  4. Die Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich auch, wenn Mitwirkungspflichten unseres Kunden nicht rechtzeitig erfüllt werden oder sich (Teil-)Abnahmen verzögern oder nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden Mehraufwand nach sich ziehen.
  5. Wir kommen – auch im Falle kalendermäßig bestimmter Leistungszeit – nur in Verzug, wenn uns eine Nachfrist von zwei Wochen gesetzt wird.
  6. Befindet sich der Kunde mit Zahlungen gleich welcher Art im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine nicht nur unbedeutende Verschlechterung ein, sind wir – auch im Falle einer Vorleistungspflicht durch uns – berechtigt, alle weiteren Leistungen zu verweigern und Vorkasse zu verlangen. Eine solche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist insbesondere anzunehmen, wenn Wechsel oder Schecks protestiert werden, Einzelvollstreckungsmaßnahmen gegen unseren Kunden eingeleitet werden oder das von einem Kreditversicherer gesetzte Limit überschritten ist oder durch die beabsichtigte Lieferung überschritten würde.
  7. Unwesentliche Änderungen unserer Leistungen, insbesondere im Hinblick auf Form, Ausgestaltung, Verfügbarkeit, sind vom Kunden zu akzeptieren, sofern sie zumutbar sind oder es sich um handelsübliche Toleranzen handelt.
  8. Angelieferte Gegenstände und angediente Leistungen sind auch dann entgegenzunehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen. Angemessene Teillieferungen und -leistungen sowie handelsübliche oder zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen sind zulässig.
  9. Bei Abrufaufträgen können wir nach Ablauf von sechs Monaten ab Auftragsbestätigung eine 14-tägige Nachfrist zur Abnahme setzen und dann die nicht abgenommene Ware oder Leistung in Rechnung stellen sowie bis zur Abnahme angemessene Lagergebühren bzw. Vorhaltegebühren berechnen. Das Gleiche gilt ohne Nachfristsetzung, wenn die auf Abruf bestellte Ware oder Leistung spätestens am 31. Dezember des Bestelljahres nicht abgenommen ist.

V. Zahlungen

  1. Sind keine abweichenden Vereinbarungen getroffen, so sind Leistungen jeweils zehn Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Monatlich wiederkehrende Vergütungen sind am 1. Werktag des Monats im Voraus zu zahlen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist ein Drittel einer vereinbarten Gesamtvergütung bei Vertragsschluss, ein Drittel nach der ersten Teilabnahme und ein Drittel innerhalb von sieben Tagen nach Abnahme zur Zahlung fällig.
  2. Wird das Zahlungsziel überschritten oder die Zahlung gestundet, hat der Kunde ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Gerät der Kunde mit einer Rechnung in Verzug, werden alle Forderungen sofort fällig, wenn nicht der Kunde nachweist, dass er den Verzug nicht verschuldet hat.
  3. Wechsel und Schecks werden zahlungshalber entgegengenommen. Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Dauerschuldverhältnissen sind wir berechtigt, jederzeit vom Kunden die Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren zu verlangen. Die Einzugsermächtigung bezieht sich sowohl auf den monatlichen Grundbetrag, als auch auf nutzungsabhängige Entgelte.
  4. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht ein Zurückhaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderungen aus demselben Zahlungsverhältnis zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im letzten Falle kann er die Zahlung der Vergütung bei Mängeln von Teilen der Lieferung oder Leistung nur in der Höhe zurückhalten, die dem Wert der mangelhaften Lieferung oder Leistung entspricht.

VI. Nutzungsrechte des Kunden

  1. Soweit unsere Leistung darin besteht, für den Kunden eine Internetpräsenz, eine Online-Shop-Lösung oder eine CMS-Lösung zu konzipieren, zu entwerfen, zu programmieren und zu realisieren oder Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung und zum Suchmaschinenmarketing durchzuführen oder Online-Marketingmaßnahmen zu konzipieren und zu realisieren oder Applikationen für Smartphones oder Tablet-Computer zu konzipieren, programmieren und realisieren, räumen wir unserem Kunden das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständlichen Werke bestimmungsgemäß zu nutzen. Hierzu gehört das Recht zur vertragsgemäßen Vervielfältigung, Verbreitung, zur öffentlichen Zugänglichmachung, zur Bearbeitung und Umgestaltung für eigene Zwecke des Kunden. Wir werden dem Kunden auf Verlangen die zu diesem Zwecke erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellen. Unser Kunde ist allerdings nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Werke zu eigenen Zwecken zu gestatten oder Umgestaltungen und Weiterentwicklungen vorzunehmen, die es Dritten ermöglichen, die Werke als eigene zu nutzen. Die Weiterübertragung der Rechte an unseren Werken auf Dritte zur Nutzung für eigene Zwecke, insbesondere als eigene Internetpräsenz oder als Applikation zur Präsentation eigener Produkte, ist untersagt. Unsere Leistungen dürfen nur für den ausdrücklich vereinbarten Zweck verwendet werden.
  2. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn unser Kunde die für das jeweilige Werk vereinbarte Vergütung vollständig an uns entrichtet hat (§158 Absatz 1 BGB). Bis zu der Entrichtung der vollständigen Vergütung verbleiben alle Nutzungsrechte und das Eigentum, auch an von uns erstellten Entwürfen, Unterlagen und Ausarbeitungen, bei uns.
  3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Vereinbarungen, verspricht der Kunde uns pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30 % des ursprünglichen Auftragswertes, es sei denn, der Kunde weist nach, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes bleibt uns vorbehalten.
  4. An den von uns oder von Dritten in unserem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Gestaltungen sowie Kostenvoranschlägen stehen uns alle Eigentumsrechte, urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte aus Know-how zu. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet werden.
  5. Wir sind berechtigt, an geeigneter Stelle des vertragsgegenständlichen Werks einen Urheberhinweis anzugeben. Unser Kunde ist nicht berechtigt, diesen Hinweis ohne unsere Zustimmung zu entfernen. Sofern unser Kunde nicht schriftlich widerspricht, sind wir berechtigt, den Namen und gegebenenfalls das Unternehmenskennzeichen (Firmenlogo) unseres Kunden zu Werbezwecken und im Rahmen individueller Angebotsunterlagen als Referenz zu benutzen.

VII. Änderungs- oder Ergänzungswünsche

  • Wir werden uns bemühen, nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche unseres Kunden, wie etwa eine Erweiterung des Umfangs, die Realisierung weiterer Funktionen sowie die Änderung oder Erweiterung bereits vom Kunden freigegebener Bearbeitungsstufen oder -elemente auf schriftliches Verlangen des Kunden umzusetzen. Wir sind allerdings nicht verpflichtet, diese Änderungs- oder Ergänzungswünsche umzusetzen. Die Umsetzung der Änderungs- und Ergänzungswünsche gilt als Mehraufwand, der gesondert zu vergüten ist. Es gelten die im Angebot angegebenen Vergütungssätze. Wir werden den Kunden unverzüglich in Textform darauf hinweisen, wenn wir die Realisierung eines Änderungs- oder Ergänzungswunsches ablehnen müssen.

VIII. Abnahme

  • Unser Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellten Werke abzunehmen, sofern nicht aufgrund ihrer Beschaffenheit die Abnahme ausgeschlossen ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Der Kunde ist auch zu Teilabnahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen verpflichtet, wenn wir ihn hierzu nach Erreichen bestimmter Projektstufen (insbesondere Grundlayout, Feinkonzeption, Installation und Konfiguration, Modulergänzung etc.) auffordern. Die Teilabnahmen gelten als erteilt, wenn unser Kunde nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach unserer Fertigstellungsanzeige und Zugänglichmachung in Textform wesentliche Mängel mitteilt. Die Gesamtabnahme gilt als erteilt, wenn unser Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach unserer Fertigstellungsanzeige und Online-Stellung in Textform wesentliche Mängel mitteilt. Wir weisen den Kunden im Rahmen der Fertigstellungsanzeige auf den Eintritt dieser Abnahmefiktion nach Ablauf der Frist hin.

IX. Mitwirkungspflichten und Freistellungsverpflichtung des Kunden

  1. Unser Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen, insbesondere alle von uns einzubindenden und zu verarbeitenden Materialien (Texte, Bilder, Logos, Tabellen etc.) in einer für die Umsetzung geeigneten Form und Qualität entsprechend den vereinbarten Vorgaben zu liefern sowie alle sonstigen für unsere Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten einschließlich Test- und Zugangsdaten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
  2. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist ausschließlich unser Kunde verantwortlich. Er steht dafür ein, dass Rechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden und dass das gelieferte Material auch in sonstiger Weise nicht rechtswidrig ist. Wir übernehmen keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft uns keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Haben wir Kenntnis davon, dass beigestellte Materialien Gesetze oder Rechte Dritter verletzen, sind wir berechtigt, die Arbeiten sofort einzustellen. Wir werden unseren Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Unser Kunde wird uns ebenfalls informieren, sofern er Zweifel an der Tauglichkeit und Rechtmäßigkeit des beigestellten Materials hat.
  3. Sollten uns Dritte wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich unser Kunde, uns von jeder Haftung freizustellen und uns dadurch veranlasste Aufwendungen und Schäden einschließlich sämtlicher Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen. Wird uns die Leistung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm gehörendes Schutzrecht untersagt, so sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage – berechtigt, die Arbeiten einzustellen und Ersatz unseres Aufwandes zu verlangen.
  4. Unser Kunde sorgt dafür, dass uns für erforderliche Abstimmungsgespräche entscheidungsbefugte Mitarbeiter oder Vertreter seines Unternehmens benannt werden und gewährleistet deren zeitliche Verfügbarkeit.
  5. Uns überlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag geführt haben, werden auf Wunsch gegen Kostenerstattung zurückgesandt; andernfalls sind wir berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebots zu vernichten.

X. Rügepflicht

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns erbrachte Leistung unverzüglich zu untersuchen.
  2. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Unverzüglich ist die Rüge, wenn sie innerhalb von sieben Tagen erfolgt. Für die Rechtzeitigkeit genügt die durch Poststempel nachgewiesene rechtzeitige Absendung der Anzeige.
  3. Die Rüge hat in Schriftform zu erfolgen.
  4. Unterlässt unser Kunde die Rüge, sind Mängelansprüche ausgeschlossen.

XI. Mängelhaftung

  1. Wir verpflichten uns nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, dem Kunden das vertraglich vereinbarte Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
  2. Eine Mängelhaftung besteht deshalb nicht, wenn etwaige Beeinträchtigungen
    • auf von unseren Kunden bereitgestellten Materialien oder Vorgaben beruhen,
    • durch die Verwendung einer Soft- und oder Hardware (z.B. Browser), die technisch nicht auf aktuellem Stand sind und nicht unseren vorab erteilten technischen Hinweisen entsprechen oder durch die Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfälle bei Internet-Providern oder Online-Diensten begründet sind,
    • auf der unterlassenen Verwendung von uns empfohlenen Updates (Upgrades oder sonstiges Releases, vorrangig Open-Source Software wie z.B. Joomla) beruhen, da hierdurch Sicherheitslücken entstehen können,
    • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxyservern (Zwischenspeichern) der Provider oder Online-Dienste hervorgerufen werden, oder
    • durch Angriffe Dritter auf das System oder auf Kommunikationsnetze (insbesondere Hackerangriffe) begründet sind und dies von uns trotz zumutbarer Sorgfalt bei der Gestaltung des Werkes nicht abgewendet werden konnte.
  3. Für Mängel unserer Werke haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts (§§ 633ff BGB). Ist das Werk mangelhaft, kann unser Kunde Nacherfüllung verlangen. Wir haben das Recht zu wählen, ob wir den Mangel beseitigen oder ein mangelfreies Werk liefern. Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann unser Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Hierfür gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nicht.
  4. Eine Mängelhaftung kommt nicht in Betracht, wenn unser Kunde ohne unsere Zustimmung und entgegen unseren Anweisungen in der technischen Dokumentation eigenmächtig Änderungen an der Leistung vorgenommen hat.
  5. Unser Kunde trägt die Prüf- und Testkosten einschließlich eventuell angefallener Fahrtkosten und Logistikkosten, wenn unser Kunde einen Mangel an einem Produkt anzeigt und es sich bei der Überprüfung durch uns oder den Hersteller oder einen Sachverständigen herausstellt, dass kein Mangelhaftungsfall vorlag (z.B. Bedienfehler oder Nutzung von nicht geeigneter Software).
  6. Wir haften nicht für Fehler, Schäden, Nutzungsbeeinträchtigungen oder -ausfälle, die entgegen unseren Hinweisen und Empfehlungen aus der Verwendung inkompatibler Geräte oder der Verwendung nicht kommerzieller Software, selbst entworfener Software oder nicht registrierter Software, Schriften, Shareware unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Es gelten die Rechte der jeweiligen Leistungsrechteinhaber. Der Kunde bestätigt durch Auftragserteilung an uns, dass er die Nutzungsrechte für die von ihm eingesetzten Hardwaregeräte und Software besitzt.
  7. Unser Kunde hat für eine ordnungsgemäße Datensicherung nach Stand der Technik zu sorgen. Wir übernehmen eine Haftung für Verluste von Daten und deren Wiederherstellung nur, wenn ein Verlust durch die erforderlichen Maßnahmen zur Datensicherung durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
  8. Ist der Vertragspartner Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für alle Mängelhaftungsansprüche ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche wegen eines Schadens aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen eines Schadens, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf dem arglistigen Verschweigen eines Mangels beruht.

XII. Sonstige Haftung

  1. 1. Die nachstehenden Regelungen beziehen sich auf sämtliche Schadenersatzansprüche unseres Kunden, egal aus welchem Rechtsgrund, sei es auf Grund von Verschulden bei Vertragsschluss, auf Grund sonstiger Pflichtverletzungen, deliktischer Handlungen oder sonstiger Tatbestände.
  2. Wir haften in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf unserer eigenen vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
  5. Ein Mitverschulden unseres Kunden infolge der unzureichenden Erbringung von Mitwirkungsleistungen, der verspäteten Anzeige von Schäden oder aus sonstigen Gründen ist unserem Kunden anzurechnen.
  6. Unser Kunde ist verpflichtet, uns etwaige Schäden im Sinne vorstehender Regelungen unverzüglich nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen und sie von uns aufnehmen zu lassen, sodass wir möglichst frühzeitig informiert sind und erforderlichenfalls gemeinsam mit unserem Kunden Schadensminderung betreiben können. Ein Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten kann zu einer Minderung oder einem Ausschluss des Schadensersatzanspruches führen.

XIII. Ergänzungen für Webhosting-Leistungen

  1. Webhosting-Leistungen erbringen wir nur, wenn dies in dem Vertrag mit unserem Kunden ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Beim Webhosting stellen wir dem Kunden Serverspeicherplatz in Anlagen Dritter zur Verfügung, die an das Internet angebunden sind (Webserver). Unser Kunde ist berechtigt, diesen Speicherplatz im Rahmen des Vertragszwecks sowie entsprechend den nachfolgenden Regelungen zu nutzen. Für das Aufspielen von Daten insbesondere per CMS und Ftp ist unser Kunde selbst verantwortlich.
  3. Wir verpflichten uns zur Bereitstellung des Anschlusses und zum sachgerechten Bemühen um die Herstellung der Verbindung ins Internet, damit der virtuelle Server für eingehende Anfragen ansprechbar und die Daten unseres Kunden abrufbar sowie bei Bestehen entsprechender Funktionen der Internetseite Kundendaten speicherbar sind. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund begrenzter Leistungskapazitäten und Übertragungsgeschwindigkeiten kein störungsfreier Zugang zum Internet geleistet werden kann. Wir übernehmen daher keine Verpflichtung, für das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet oder das jederzeitige Bestehen einer bestimmten Datengeschwindigkeit zu sorgen. Zugangsbeeinträchtigungen im üblichen Rahmen stellen keine Verletzung unserer Leistungspflicht dar. Wir sind auch berechtigt, in angemessenem Umfang Wartungsarbeiten durchzuführen.
  4. Der Server wird mit einer marktüblichen Firewall ausgestattet. Die auf dem Server gespeicherten Inhalte werden regelmäßig auf einem als Backup dienenden Rechner gespeichert. Wir sind aber nur für die ordnungsgemäße Funktion unseres eigenen Netzwerks sowie der von uns selbst unterhaltenen Verbindungen und Übertragungswege und die Anbindung bis zur Internetstelle verantwortlich.
  5. Wir stellen dem Kunden einen passwortgeschützten Zugang zu seinem Speicherplatz zur Verfügung, um seine Internetseiten selbstständig zu speichern, zu ändern, zu ergänzen und zu löschen.
  6. Der von uns zur Verfügung gestellte Plattenspeicher darf nur von dem Kunden selbst für eigene Zwecke verwendet und eingesetzt werden. Eine Überlassung an Dritte, insbesondere die Weitervermietung (Sub-Hosting), ist nicht zulässig.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und uns unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt hat, dass unbefugte Dritte das Passwort kennen oder kennen könnten.
  8. Unser Kunde räumt uns an seinen Daten diejenigen urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse ein, die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind.
  9. Unser Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG sowie alle weiteren anwendbaren Bestimmungen in der jeweils aktuell geltenden Fassung einzuhalten.
  10. Für den auf dem Webserver platzierten Inhalt ist allein der Kunde verantwortlich. Er stellt uns im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die sich etwa aus dem gespeicherten Inhalt ergeben könnten, frei. Es gilt insoweit Ziffer IX. 2. und 3.
  11. Wir sind berechtigt, die Anbindung des Servers an das Internet (vorläufig) zu unterbrechen (Sperrung der Internetseite), wenn wir Kenntnis davon erlangt haben, dass eingestellte Inhalte rechtswidrig sind oder ein hinreichender Verdacht der Rechtswidrigkeit gegeben ist. Dieser ist insbesondere dann gegeben, wenn wir eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten erhalten haben oder in sonstiger Weise wegen Rechtswidrigkeit der eingestellten Inhalte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden und die Abmahnung und das Unterlassungsbegehren nicht offensichtlich unbegründet sind. Soweit möglich, werden wir unseren Kunden zuvor anhören, sonst werden wir ihn unverzüglich benachrichtigen. Die Sperrung hat sich auf die möglicherweise rechtswidrigen Inhalte zu beschränken, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
  12. Bei den vereinbarten Preisen handelt es sich um Fest- und Staffelpreise. Eine Rückerstattung an den Kunden ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kunde die vereinbarten Mengen bei weitem nicht ausschöpft. Wir haben das Recht, den Datentransfer von und zum Speicherplatz des Kunden zu unterbinden, falls das vereinbarte Volumen überschritten ist.
  13. Bei der Überlassung des Speicherplatzes auf dem Server schließen wir jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Webservers aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen. Ansonsten erfolgt die Mängelhaftung durch Mangelbeseitigung. Gesetzliche Minderungsrechte bleiben unberührt. Eine Haftung auf Schadensersatz besteht nach den nachfolgenden Regelungen und nur unter den in Ziffer XII. erwähnten Voraussetzungen. Soweit aufgrund dieser Vereinbarungen Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit erbracht werden, haften wir beschränkt gemäß § 44a TKG.

XIV. Ergänzungen für Schulungen

  1. Schulungs-Leistungen erbringen wir nur in dem Umfang, wie dies in dem Vertrag mit unserem Kunden ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Es erfolgt eine Einweisung in die erstellten Werke und deren Nutzung.
  3. Die Schulungen erfolgen in unserem Hause. Eventuelle Reisekosten sind von unserem Kunden selbst zu tragen.
  4. Es gelten die Regelungen zur Lieferung und Leistung gemäß Ziffer IV. Falls die Schulung aus einem von uns zu vertretenden Grunde endgültig ausfallen muss, entfällt die Vergütungspflicht unseres Kunden. Für etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer XII. Falls die Schulung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grunde endgültig ausfallen muss, so steht uns der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung zu. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
  5. Falls die Schulung nur eine Teilleistung oder Nebenleistung im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages ist (Regelfall), berechtigt die Beendigung der Schulungsvereinbarung durch Rücktritt oder Kündigung den Kunden nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt von dem mit dem Kunden bestehenden Vertrag über die Erbringung von Leistungen gemäß Ziffer I.1.

XV. Ergänzungen für Wartung und Pflege

  1. Pflege-Leistungen erbringen wir nur in dem Umfang, wie dies in dem Vertrag mit unserem Kunden ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Die Pflege umfasst je nach vertraglicher Vereinbarung die Fehlerbeseitigung und/oder die Verbesserung von Funktionalitäten und Aktualisierungen der verwendeten Programme. An Werktagen von 8 bis 17 Uhr unterstützen wir bei der Fehlerbehandlung und beraten bei Anwendungsfehlern (z. B. in der Bedienung des CMS). Die Fehlerbeseitigung und Aktualisierung erfolgt entweder durch Fernwartung oder durch Handlungsanweisung an den Kunden zur Umgehung des Problems innerhalb folgender Reaktionszeiten, wobei man unter einer Reaktionszeit den Zeitraum versteht zwischen der Anzeige des Fehlers durch unseren Kunden und dem Beginn unserer Wartungsarbeiten: Systemausfall und betriebsverhindernde Fehler: unmittelbar nach Anzeige an einem Werktag, betriebshindernde Fehler: innerhalb zwei Stunden nach Anzeige an einem Werktag, sonstige Fehler innerhalb eines Tages nach Anzeige an einem Werktag. Der Kunde wird die Handlungsanweisungen durch kompetentes Personal umsetzen lassen.
  3. Mängel werden durch Nacherfüllung beseitigt. Ist Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so ist unser Kunde berechtigt, uns eine Nachfrist zu setzen. Nach deren erfolglosem Ablauf ist er berechtigt, die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu kündigen. Ohne Mahnung mit Nachfristsetzung ist der Kunde, abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmefällen, nicht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Für Schadenersatzansprüche gilt Ziffer XII.
  4. Falls die Wartung und Pflege nur eine Teilleistung oder Nebenleistung im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages ist (Regelfall), berechtigt die Beendigung der Pflegevereinbarung durch Rücktritt oder Kündigung den Kunden nicht zur Kündigung oder zum Rücktritt von dem mit dem Kunden bestehenden Vertrag über die Erbringung von Leistungen gemäß Ziffer I.1.

XVI. Vertragsbeendigung

  1. Soweit in Einzelverträgen nichts anderes geregelt ist, gilt für Dauerschuldverhältnisse: Sie sind auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von jeder Seite mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
  2. Wird jedoch ein Vertrag, bei dem wir für den Kunden eine Internet-Domain angemeldet haben, vom Kunden oder aus einem vom Kunden gesetzten wichtigen Grund innerhalb des ersten halben Jahres seit Vertragsbeginn gekündigt, hat der Kunde eine Abstandsgebühr von 120,- Euro an uns zu zahlen, weil wir unsererseits die Gebühren der Registrierung der Internet-Domain ein Jahr im Voraus bezahlen müssen.
  3. Wir sind berechtigt, eine für den Kunden angemeldete Internet-Domain bzw. Internet-Adresse bei Vertragsende freizugeben, es sei denn, der Kunde erteilt uns spätestens eine Woche vor Vertragsende eine anderweitige Anweisung. Diese Anweisung darf von uns jedoch nicht mit Kosten und nicht mit Folgeaufwand verbunden sein, es sei denn, der Kunde hat uns den Folgeaufwand bzw. die Kosten bis Vertragsende vergütet bzw. erstattet.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der uns zur Kündigung des Vertrages berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn
    • der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung mindestens drei Wochen in Verzug ist und dem nach Mahnung mit Fristsetzung von mindestens drei Wochen nicht abhilft,
    • unser Kunde sich einer wesentlichen, trotz Abmahnung fortgesetzten Vertragsverletzung schuldig macht oder
    • besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer unter Abwägung der beiderseitigen Interessen uns eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
  5. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen.
  6. Bei Wirksamwerden der Kündigung ist der Kunde berechtigt, seinen auf dem Server gespeicherten Datenbestand zu übernehmen und an Dritte zu übermitteln. Soweit wir dabei auf Verlangen unseres Kunden mitwirken, können wir eine angemessene aufwandsbezogene Vergütung verlangen. Wir verpflichten uns, auf dem Server verbliebene Daten des Kunden vollständig zu löschen.

XVII. Schlussbestimmungen

  1. Für sämtliche uns erteilten Aufträge gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Andernach. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gerichtsstand zu verklagen.
  3. Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen mit dem Kunden ist Andernach. Die Absprache zur Kostentragung beinhaltet keine Änderung der vorstehenden Erfüllungsort-Regel.
  4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über Personen sowie zu Art und Umfang seiner Nutzung sowie alle zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle mit dem Kunden erforderliche Daten bei uns an zentraler Stelle gespeichert und verarbeitet und an Dritte übermittelt werden, soweit nicht durch die Übermittlung offenkundige Interessen des Kunden verletzt werden.
  5. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.