Öffentliche Auftraggeber
Professionelle Beratung im Umgang mit Selbstständigen

Zu unseren Kunden im Bereich öffentliche Auftraggeber zählen Arbeitsagenturen und Jobcenter aus ganz Deutschland. Wir unterstützen öffentliche Auftraggeber dabei, Bestandsselbstständige und Existenzgründer effektiv zu betreuen. Im Fokus steht dabei eine neutrale Tragfähigkeitsprüfung vor einer geplanten Existenzgründung oder die Bewertung der Wirtschaftlichkeit bestehender Selbstständigkeiten. Dabei setzen wir auf praxisnahe Lösungen, fundiertes Fachwissen und eine nachhaltige Begleitung im Rahmen der bestehenden Rechtskreise.

  • Effiziente Prüfung und Bewertung von Bestandsselbstständigen für öffentliche Auftraggeber (Wirtschaftlichkeitsprüfungen)
  • Fachkundige Stellungnahmen bei Existenzgründung
  • Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen nach §21 Abs. 1 Nr. 2 SGB X

Wie HENZGEN + SCHOMMER öffentliche Auftraggeber unterstützt

Unterstützung von Existenzgründern (SGB I und SGB II)

Im Rahmen unserer nach AZAV zertifizierten Maßnahmen Eingangs- und Realisierungsberatung unterstützen wir Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Dabei legen wir großen Wert auf Hilfe zur Selbsthilfe. Konkret heißt das, dass wir keine fertigen Gründungskonzepte für die Kunden erstellen, sondern mit dem Kunden gemeinsam besprechen, welche Inhalte ein Gründungskonzept beinhalten muss und wie dieses gestaltet werden kann. Gleiches gilt für die Finanzplanung – auch hier stehen wir dem Kunden mit Rat und Tat zur Seite, helfen bei der realistischen Einschätzung der geplanten Umsätze und der voraussichtlich anfallenden Betriebsausgaben – erstellen aber keine fertige Rentabilitätsplanung für den Kunden. Nur so können wir eine spätere unabhängige und neutrale Bewertung im Rahmen der Abgabe der Fachkundigen Stellungnahme gewährleisten. Welchen Vorteil Sie als öffentliche Auftraggeber haben, liegt auf der Hand:

  • Fundierte und neutrale Bewertung der Tragfähigkeit
  • Deutlich geringere Kosten als bei vielen Mitbewerbern die i.d.R. über mehrere Wochen komplette Gründungskonzepte für die Existenzgründer erstellen

Eingangsberatung für Existenzgründer

In der Eingangsberatung besprechen wir das Existenzgründungsvorhaben ausführlich. Dabei prüfen wir fachliche, kaufmännische und unternehmerische Fähigkeiten, die für eine erfolgreiche Selbstständigkeit entscheidend sind. So können wir den Erfolg der Gründung realistisch einschätzen und auf dieser Basis die nächsten Schritte gemeinsam planen. Ergibt die Beratung eine positive Einschätzung, erstellen wir eine individuelle Checkliste mit allen für die Gründung relevanten Unterlagen. Dazu gehören unter anderem

  • Leitfäden für die Erstellung eines aussagekräftigen Gründungskonzepts,
  • Rentabilitäts- und Liquiditätsplanungen,
  • Hinweise zur persönlichen Risikovorsorge, wie die freiwillige Arbeitslosenversicherung.

Darüber hinaus prüfen wir mögliche Fördermittel durch Agenturen und Jobcenter, etwa Gründungszuschüsse oder Einstiegsgeld. Fällt die Einschätzung negativ aus, erfolgt keine weitere Beratung, wodurch keine zusätzlichen Kosten für öffentliche Auftraggeber entstehen. So gewährleisten wir eine transparente und effiziente Nutzung der Ressourcen und vermeiden unnötige Aufwände für alle Beteiligten.

Realisierungsberatung für Existenzgründer

In der Realisierungsberatung unterstützen wir bei der konkreten Umsetzung des Gründungsvorhabens. Wir prüfen gemeinsam den erstellten Businessplan, analysieren Stärken und Schwächen des Gründungsexposees und plausibilisieren Kosten- und Ertragsvorschauen. Anschließend geben wir Verbesserungsvorschläge, die eigenständig eingearbeitet werden können, was zu einer schrittweisen Optimierung des Konzepts führt. Nach Abschluss der Realisierungsberatung erstellen wir eine fachkundige Stellungnahme für die öffentlichen Auftraggeber. Auch hier gibt es zwei mögliche Szenarien:

  • Bei einer negativen Stellungnahme erfolgt keine weitere Beratung oder Kosten, der Kunde bleibt dem Arbeitsmarkt weiterhin verfügbar.
  • Bei einer positiven Stellungnahme kann die Gründung umgesetzt werden, und der Kunde meldet sich eigenverantwortlich aus dem Leistungsbezug ab.

Wir legen bewusst keinen fertigen Businessplan vor, denn unsere Philosophie ist, dass die Selbstständigkeit aktiv erarbeitet wird. Gleichzeitig vermeiden wir so Interessenkonflikte bei der neutralen Abgabe fachkundiger Stellungnahmen gegenüber den öffentlichen Auftraggebern.

Selbstständige im Leistungsbezug –
Herausforderungen für öffentliche Auftraggeber

In den vergangenen Jahren ist die Zahl selbstständig tätiger Leistungsberechtigter kontinuierlich gestiegen. Viele dieser Selbstständigen erzielen jedoch nur geringe Einkommen aus ihrer unternehmerischen Tätigkeit und sind daher weiterhin auf ergänzende Leistungen angewiesen. Für öffentliche Auftraggeber entsteht dadurch eine komplexe Situation: Einerseits soll die Selbstständigkeit gefördert und stabilisiert werden, andererseits müssen Wirtschaftlichkeit und Perspektive der Tätigkeit realistisch bewertet werden.

Gerade in diesem Spannungsfeld wird eine professionelle Beratung zur Selbstständigkeit immer wichtiger. Öffentliche Auftraggeber stehen vor der Aufgabe, die Tragfähigkeit einer Selbstständigkeit zu beurteilen, individuelle Entwicklungspotenziale zu erkennen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten.

Hinzu kommt, dass viele selbstständig tätige Leistungsberechtigte nur begrenzte unternehmerische Erfahrung besitzen oder ihre Geschäftsmodelle im Laufe der Zeit angepasst werden müssen. Ohne gezielte Beratung fällt es häufig schwer, notwendige Veränderungen umzusetzen oder neue wirtschaftliche Perspektiven zu entwickeln.

Genau hier setzt unsere Arbeit an. Wir unterstützen öffentliche Auftraggeber mit gezielter Beratung zur Selbstständigkeit, damit Selbstständige wirtschaftliche Potenziale optimal ausschöpfen und ihre Tätigkeit nachhaltig stabilisieren können. Durch praxisnahe Unterstützung, fundierte Analysen und klare Handlungsempfehlungen schaffen wir eine verlässliche Grundlage für Entscheidungen rund um die Selbstständigkeit im Leistungsbezug.

Beratung

Praxisnah und anwendungsorientiert

Analyse

Fundiert und zielgerichtet

Empfehlung

Klar und nachhaltig

Unterstützung von Bestandsselbstständigen im Rahmen von Maßnahmen zur Beratung und/oder Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (BUKSELB), die einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit nachgehen (§ 16c SGB II)

Unsere Leistungen im Rechtskreis §16c SGB II richten sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die einer hauptberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Die individuelle Situation wird umfassend analysiert, um gezielt Maßnahmen zu entwickeln, die zur Beendigung oder Reduzierung der Hilfebedürftigkeit beitragen. In enger Zusammenarbeit mit den öffentlichen Auftraggebern stellen wir sicher, dass jede Maßnahme exakt auf die Bedürfnisse als Selbstständiger zugeschnitten ist.
Hierbei ist die Betreuung modular aufgebaut:

Wirtschaftlichkeitsprüfungen/Tragfähigkeitsprüfungen von Bestandsselbstständigen im Rahmen von gutachterlichen Stellungnahmen
(§ 21 Abs. 1 Nr. 2 SGB X)

Wirtschaftlichkeitsprüfungen/
Tragfähigkeitsprüfungen von
Bestandsselbstständigen im
Rahmen von gutachterlichen
Stellungnahmen
(§ 21 Abs. 1 Nr. 2 SGB X)

Seit Inkrafttreten des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) am 1. Januar 2005 ist ein stetiger Anstieg der Selbstständigkeit unter Leistungsberechtigten zu beobachten. Immer mehr Selbstständige beantragen ergänzend Arbeitslosengeld II, wenn der Gewinn aus ihrer selbstständigen Tätigkeit nicht zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht.

Viele selbstständig erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Empfänger erzielen dabei nur geringe Einkommen und verbleiben daher über lange Zeit im Leistungsbezug. Der hohe Verwaltungsaufwand bei der Überprüfung und Plausibilisierung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit stellt für öffentliche Auftraggeber eine zusätzliche Belastung dar. Für öffentliche Auftraggeber entsteht dadurch eine komplexe Situation: Einerseits soll die Selbstständigkeit gefördert und stabilisiert werden, andererseits müssen Wirtschaftlichkeit und Perspektive der Tätigkeit realistisch bewertet werden.

HENZGEN + SCHOMMER unterstützt Jobcenter gezielt durch gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeits- und Tragfähigkeitsprüfung. So können öffentliche Auftraggeber die Selbstständigkeit ihrer Leistungsberechtigten fundiert bewerten und entsprechende Entscheidungen treffen.

Unsere Experten prüfen die Wirtschaftlichkeit nach den jeweils geltenden Vorschriften, insbesondere der ALG-II-Verordnung sowie aktueller Rechtsprechung, und gewährleisten dabei höchste Datenschutzstandards. Auf diese Weise können öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass die Betreuung selbstständiger Leistungsberechtigter effizient und rechtssicher erfolgt.

Die Vorteile für öffentliche Auftraggeber liegen auf der Hand:

Warum sind externe Experten für öffentliche Auftraggeber sinnvoll?

Die Betreuung selbstständiger Leistungsberechtigter stellt öffentliche Auftraggeber vor besondere Herausforderungen. Neben der Prüfung wirtschaftlicher Kennzahlen müssen Geschäftsmodelle bewertet, Marktpotenziale eingeschätzt und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt werden. Gleichzeitig sind gesetzliche Vorgaben, Verwaltungsprozesse und begrenzte personelle Ressourcen zu beachten.

Durch die Zusammenarbeit mit einer spezialisierten Unternehmensberatung können öffentliche Auftraggeber diese Aufgaben effizienter bewältigen. Denn externe Experten bringen betriebswirtschaftliches Fachwissen, praktische Beratungserfahrung und einen objektiven Blick auf die wirtschaftliche Situation der Selbstständigen ein.

HENZGEN + SCHOMMER unterstützt öffentliche Auftraggeber dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und die Unterstützung zur Selbstständigkeit strukturiert umzusetzen. Unsere erfahrenen Mitarbeiter analysieren Geschäftsmodelle, bewerten wirtschaftliche Perspektiven und entwickeln konkrete Handlungsempfehlungen für die weitere Betreuung der Leistungsberechtigten. Für Jobcenter und Arbeitsagenturen bedeutet dies eine spürbare Entlastung im Verwaltungsalltag.

Gleichzeitig profitieren die betreuten Selbstständigen von einer professionellen Begleitung, die ihnen hilft, ihre unternehmerische Tätigkeit zu stabilisieren und mittel- bis langfristig den Leistungsbezug zu beenden. So stellen wir sicher, dass öffentliche Auftraggeber Ihren Kunden umfassende Unterstützung zur Selbstständigkeit qualifiziert und realitätsnah bieten können.

Strategische Vorteile für öffentliche Auftraggeber

Die Zusammenarbeit mit HENZGEN + SCHOMMER bietet öffentlichen Auftraggebern klare strategische Vorteile bei der Betreuung selbstständiger Leistungsberechtigter. Durch kompetente Beratung, praxisnahe Unterstützung und neutrale Stellungnahmen können öffentliche Auftraggeber die Selbstständigkeit ihrer Klienten effizient prüfen, optimieren und zielgerichtet begleiten.

Die Kombination aus Leistungen für Existenzgründer und Bestandsselbstständigen ermöglicht es, Leistungsbezüge zu reduzieren, die Tragfähigkeit der Selbstständigkeit verlässlich zu bewerten und die Eigeninitiative der Teilnehmer zu stärken. Gleichzeitig ergibt sich für öffentliche Auftraggeber eine Entlastung der Verwaltung, da Abläufe standardisiert, Prozesse digital unterstützt und individuelle Maßnahmen transparent umgesetzt werden.

So wird die Selbstständigkeit der Leistungsberechtigten langfristig gesichert, während öffentliche Auftraggeber Ressourcen schonen, Entscheidungen auf fundierter Basis treffen und die Integrationsmaßnahmen nachhaltig gestalten können.

Startklar für eine professionelle Betreuung in der Selbstständigkeit?

Für öffentliche Auftraggeber ist es entscheidend, die Prüfung und Beratung selbstständiger Leistungsberechtigter
frühzeitig und strukturiert mit gezielter Unterstützung zur Selbstständigkeit umzusetzen.