Gutachterliche Stellungnahmen
Gutachterliche Stellungnahmen nach § 21, SGB II
Einkommensermittlung bei Selbstständigen im SGB II
durch einen sachverständigen Gutachter auf der Grundlage des § 21 Abs. 1 Nr. 2 SGB II – gutachterliche Stellungnahme.
Die Einkommensermittlung Selbständiger ist im SGB II ein komplexer Themenbereich.
Die sorgfältige Ermittlung des Einkommens Selbständiger entspricht dem Erfordernis der Leistungsberechnung im SGB II.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Schritten:
- Ermittlung der im Bewilligungszeitraum tatsächlich zufließenden Betriebseinnahmen
- Ermittlung der im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Betriebsausgaben
(eventuell mit Korrektur gem. § 3 Abs. 3 Alg II-VO) - Verteilung des Einkommens auf die Monate des Bewilligungszeitraums
- Bereinigung des monatlichen Einkommens gem. § 11 Abs. 2 SGB II; die notwendigen Betriebsausgaben werden dabei nicht noch einmal berücksichtigt
Es erfolgt eine Einschätzung, ob die Stabilität, Eignung und das Einkommen eine Fortführung der Selbständigkeit zulassen.
Einkommensermittlung nach ALG II
Unrentable Selbständigkeit
Rückführung Arbeitsmarkt
„mittleres Einkommen“
Kunde erzielt ein Einkommen, dass mit weiterer Unterstützung dazu geeignet ist den Leistungsanspruch kurz bis mittelfristig zu beenden
Vorhandene Tragfähigkeit
Einkommensermittlung ergibt, dass die facto kein Leistungsanspruch besteht
- Einkommensermittlung bzw. Prüfung des Einkommens durch Fachexperten von Henzgen | Schommer
- Spürbare Entlastung im Verwaltungsbereich hier insbesondere der Leistungsabteilung
- Deutliche Senkung der passiven Leistungen
- Klare Aussage zur Tragfähigkeit
- Aufzeigen von Handlungsempfehlungen im zukünftigen Umgang mit dem Selbstständigen
- Reduzierung der Anzahl der Selbstständigen im Leistungsbezug
- Einhaltung Datenschutzrechtlicher Anfordernisse durch hohe Datensicherheit
- Entgegenwirken „kreativer“ Buchführungspraktiken
- Maßgeschneiderte Lösungen in der Abwicklung & Planbare Kosten